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#Der allzu leichte Griff in die Gemeindekasse

Der allzu leichte Griff in die Gemeindekasse

Zehn Minuten. So lange dauert es, den Schaden in Höhe von 170.000 Euro aufzulisten. „Tat 54, 4. Mai 2016, 1000 Euro“. Der Staatsanwalt steht in Saal 8 des Frankfurter Landgerichts und liest aus der Anklageschrift vor. Viele Minuten vergehen. „Tat 74, 9. Januar 2017, 1000 Euro.“ Es ist 9.21 Uhr. Fünf Minuten später ist der Staatsanwalt dann bei Tat Nummer 141 angekommen. „7. November 2018, 700 Euro.“

Martin Ochmann

141 Mal, so oft soll ein 57 Jahre alter Verwaltungsangesteller, der bei der Gemeinde Schmitten arbeitete, von November 2013 bis November 2018 Geld aus der Gemeindekasse genommen haben. Mal waren es 1000 Euro, häufig 1500 Euro, in einem Fall nahm der Mann 3000 Euro aus der Kasse. Hinzu kommen weitere, bereits verjährte Taten. Diesen Schaden beziffert der Staatsanwalt auf rund 59.000 Euro.

Der Angeklagte macht sich klein und blickt mit rotem Gesicht nach unten, sein Kopf zittert kaum merklich. Der Mann ist geständig. „Das ist soweit richtig. Jede einzelne Tat kann ich nicht nachvollziehen. Aber wenn die Gemeinde Schmitten das so festgestellt hat, wird es schon stimmen“, sagt er leise. „Es gibt keinen Tag, an dem ich mich nicht dafür schäme. Das tut mir unheimlich leid.“

„Das war ein schleichender Prozess“

Der Mann berichtet, dass er seit 2009 spielsüchtig sei. Ein Alkoholproblem, das er Jahre zuvor hatte, habe er mittlerweile im Griff. Doch aus dieser Sucht habe sich eine Spielsucht entwickelt. „2009 habe ich das erste Mal eine Spielhalle von innen gesehen. Da war eine Faszination, ich wollte das auch mal ausprobieren, und dann bin ich nicht wieder davon losgekommen. Das war ein schleichender Prozess.“

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Als er das erste Mal in die Kasse der Gemeinde griff, habe er vorgehabt, das Geld wieder zurückzugeben – es kam anders. Dem Mann, der im Einwohnermeldeamt mit zwei weiteren Mitarbeitern tätig war, wurde es bei der Tat allerdings auch denkbar einfach gemacht. Geld, das Bürger für die Ausstellung von Unterlagen bar zahlten, wurde in einer Metallbox gesammelt. War ein Betrag von rund 2000 Euro zusammengekommen, wurde das Geld zur Kasse gebracht. Die Einnahmen dokumentierten die Mitarbeiter in Excel-Tabellen. Allerdings gab der Angeklagte nicht den ganzen Betrag an die Kasse weiter. Der Betrug flog auf, als der Angeklagte zu einem Zeitpunkt, als er krank war, wegen seiner Spielsucht Geld benötigte, abends ins Rathaus fuhr und 600 Euro aus der Kasse nahm.

Es sind dieser Mechanismus und die Frage, wie der Betrug so lange unbemerkt bleiben konnte, die den Vorsitzenden Richter bei der Zeugenbefragung interessieren. Zunächst knöpft er sich den Vorgesetzten des Angeklagten vor, einen braungebrannten Mann mit Bürstenschnitt. Der Richter fragt, wie es dazu kam, dass der Angeklagte nahezu allein die Kasse führte – ob er dazu bestellt wurde? Als der Zeuge dies verneint, erinnert der Richter an geltende Regeln. „Das ist ja kein rechtsfreier Raum.“

Er ahnt lange nicht, was ihm blüht

Er fragt, wer die sachliche Richtigkeit bestätigt habe, ob Prüfungen stattfanden und wie Zahlungseingänge dokumentiert wurden. „Was ist eine Gebührennote?“, fragt der Zeuge ihn, statt eine Antwort zu geben. Ähnlich reagiert er auf die Frage nach Quittungen: „Was sind Überstücke?“ Schließlich verweist der Richter auf eine Dienstanweisung, derzufolge Bargeld ausreichend zu versichern sei. Der Zeuge weiß nicht, ob es so etwas gibt. „Wir hatten unsere kleine Metallbox.“

Auch den Leiter der Gemeindekasse befragt der Richter nach der Organisationsstruktur. Er will wissen, ob es angesichts der Vorgänge möglicherweise noch andere zivilrechtlich Verantwortliche gibt. „Kennen Sie die Gesetze?“, fragt der Richter. „Ja, die Gemeindekassenverordnung“, antwortet der Amtsleiter. „Haben Sie das Gefühl, dass das, was passiert ist, zur Gemeindekassenverordnung passt?“ Schweigen. Der Richter versucht es nochmal. „Stimmt die Organisationsstruktur mit dem Recht überein? Man bekommt den Eindruck, dass das Ganze früher aufgefallen wäre, wenn es geregelt worden wäre, wie es vorgesehen ist.“

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Mit dem dritten Zeugen ist das Gericht schließlich bei dem Mann angelangt, der die Verantwortung trägt – bei Bürgermeister Marcus Kinkel, selbst Jurist. Er ahnt lange nicht, was ihm blüht.

Der Richter fragt ihn, ob er habe prüfen lassen, ob möglicherweise nicht nur gegen den Angeklagten, sondern auch gegen andere Regressansprüche bestehen. „Es fehlen gut 200.000 Euro Steuergeld“, sagt der Richter ungläubig, als Kinkel verneint. „Ich verstehe nicht, sollen wir gegen uns selbst vorgehen?“, fragt der Bürgermeister. „Natürlich! Amtshaftungsansprüche“, sagt der Richter. Und erinnert Kinkel an seine Verantwortung, an Regeln, die das Gesetz vorgibt und Dienstanweisungen, die er selbst gegeben hat. Kinkel versucht zu erklären, dass die Einhaltung solcher Regeln in kleinen Verwaltungseinheiten schwer sei. „Das ist nicht Ihr Ernst, dass Sie mir jetzt sagen, dass das Gesetz nicht eingehalten werden kann?“, fragt der Richter. Er hält Kinkel zudem vor, es sei nicht nachvollziehbar, dass ausgerechnet der Bürgermeister als Volljurist derart unvorbereitet sei.

Als Kinkel den Zeugenstand nach der Befragung verlässt, spricht der Angeklagte ihn an. „Ich wollte mich bei dir, Markus, persönlich entschuldigen, auch für all die Unannehmlichkeiten. Es tut mir sehr leid.“ Kinkel hört ihm zu. „Ich wünsche dir alles Gute“, antwortet er. Dann verlässt er den Saal. Der Prozess wird fortgesetzt.

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