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#Messerstiche auf wackligen Bildern

Messerstiche auf wackligen Bildern

Eine Szene, wie sie sich vor Corona fast jede Nacht in Frankfurt ereignete: Zwei junge Männer wollen in einen Club, sie drängen sich an der Warteschlange vorbei, die Türsteher lassen sie nicht rein, es wird geschrien, gestikuliert, geschubst. Was sich meist dann doch irgendwie regelt, artete in der Neujahrsnacht vor dem Velvet an der Weißfrauenstraße in eine Messerstecherei mit am Ende vier Verletzten aus. Unter anderem wegen versuchten Mordes hat sich seit Mittwoch Hüseyin S. zu verantworten. Er wurde noch in der Nacht festgenommen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, aus niedrigen Beweggründen, weil er sich in der Ehre verletzt fühlte, zugestochen zu haben.

Helmut Schwan

Helmut Schwan

Ressortleiter des Regionalteils der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

Der 19 Jahre alte Angeklagte, der entspannt wirkt, will in dem Prozess vor der Jugendkammer des Landgerichts zunächst nichts sagen, weder zu der Anschuldigung noch zu seiner Person. Nach Informationen der Staatsanwaltschaft wurde er schon einmal wegen versuchten Totschlags verurteilt.

Der Prozess könnte schwierig werden. Zwar standen in jener Nacht gegen 2.45 Uhr viele Menschen vor dem Club und hofften, noch eingelassen zu werden. Es gibt aber wenige, die zum eigentlichen Tathergang etwas sagen können oder wollen. Auch die Verletzten weigerten sich zunächst, mit der Polizei zu sprechen, von Drohanrufen ist die Rede. Sein Recht, die Aussage zu verweigern, machte zu Beginn des Prozesses auch der Bruder des Angeklagten geltend, der in jener Nacht sein Begleiter war.

Technischer Defekt an der Überwachungskamera

Die Überwachungskamera am Eingang des Velvet funktionierte in dieser Nacht nicht, von einem technischen Defekt ist die Rede. Wichtigstes Beweismittel ist daher zunächst die Videoaufzeichnung vom benachbarten Döner-Laden. Die unscharfen und wackligen Bilder lassen zwei Personen erkennen, die nach Körperform und Haarschnitt die Brüder S. gewesen sein können. Sie zeigen, wie einer von ihnen – das Morddezernat meint, es sei eindeutig Hüseyin – erst seine Jacke auszieht und schließlich Stoßbewegungen mit etwas in der Hand macht.

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Als Erster wurde einer der Türsteher getroffen, der eigentlich gar nicht an dem Streit beteiligt war. Weil er also, wie es unter Strafjuristen heißt, arg- und wehrlos gewesen sei, sieht die Staatsanwaltschaft auch das Mordmerkmal Heimtücke erfüllt. Der Club-Angestellte wurde in der Brust getroffen, er erlitt einen Pneumothorax. Beim Angriff auf dieses Opfer wie bei der Attacke Sekunden später auf dessen Kollegen, der den Bruder des Angeklagten zu Boden gebracht hatte, geht die Staatsanwaltschaft von einem mindestens bedingten Tötungsvorsatz aus. Der Stich ging bei diesem Mann in den Oberschenkel, fast wäre eine Arterie getroffen worden. Zwei weitere Kollegen erlitten in dem wilden Durcheinander, das sich entspann, leichtere Verletzungen.

Das Landeskriminalamt hat an dem sichergestellten Klappmesser mit einer Klingenlänge von sieben Zentimetern genetische Spuren des Angeklagten sichergestellt. Der Prozess wird fortgesetzt.

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