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#Der harte Lockdown geht weiter: Diese Regeln gelten nun in Köln

Der harte Lockdown geht weiter: Diese Regeln gelten nun in Köln

Weil die bisherigen Corona-Schutzmaßnahmen nicht die gewünschte Wirkung erzielt haben und die Bedrohung angesichts der Virus-Mutationen noch größer geworden ist, befindet sich Deutschland im harten Lockdown – vorerst bis zum 14. Februar 2021, wobei eine Verlängerung nicht ausgeschlossen ist. Da es je nach Bundesland dennoch ein paar kleine Unterschiede gibt, wollen wir euch hier einen Überblick geben, was ab sofort in Köln und NRW gilt:

Kontaktbeschränkungen

Aktuell darf sich ein Haushalt nur mit einer weiteren Person außerhalb des eigenen Haushalts treffen.

Maskenpflicht

Es gilt eine verschärfte Maskenpflicht: In öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften sind medizinische Masken Pflicht. Das können OP-Masken sein, FFP2-Masken oder auch KN95-Masken, die einen vergleichbaren Standard haben. Alltagsmasken aus Stoff reichen nicht mehr.

Die Stadt Köln hat verschiedene Bereiche festgelegt, wo grundsätzlich Maskenpflicht herrscht – dazu gehören zum Beispiel die Innenstadt und belebte Straßen. Außerdem gilt die Maskenpflicht überall da, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Ausnahmen gelten für Radfahrer*innen, Kinder im Vorschulalter und Menschen mit medizinischem Attest.

Alkohol

Im öffentlichen Raum gilt ein Alkoholverbot – vom Wegbier müsst ihr euch also vorerst verabschieden. Außerdem gilt weiterhin das Alkoholverkaufsverbot von 22 bis 6 Uhr – in diesem Zeitfenster könnt ihr also auch in Supermärkten und Büdchen keinen Alkohol für zu Hause kaufen.

Gastronomie

Restaurants, Cafés, Bars, Clubs und Kneipen bleiben geschlossen und dürfen keine Gäste empfangen. Außer-Haus-Lieferungen und Abholungen von Speisen für den Verzehr zu Hause sind aber erlaubt. Wenn ihr Take Away in Anspruch nehmt, müsst ihr mindestens 50 Meter Abstand zum Laden halten, bevor ihr die gekauften Getränke und Gerichte verzehren dürft.

Einzelhandel

Der Einzelhandel muss schließen – lediglich Geschäfte für den täglichen Bedarf sind ausgenommen. Dazu zählen zum Beispiel Drogerien und Supermärkte. Was weiterhin möglich ist: Bestellte Waren dürfen trotz der Schließungen abgeholt werden – allerdings nur kontaktfrei. Auch neu: Im Gegensatz zum Lockdown im Frühjahr müssen diesmal auch Baumärkte dicht machen. Ausnahmen gelten für Handwerker*innen und Profis – sie haben unter Vorlage ihres Gewerbescheins weiterhin Zutritt, um für ihren Job notwendiges Material einkaufen zu können.

Events und Kultur

Die Kultur- und Veranstaltungsbranche liegt weiterhin brach: Konzerte, Festivals und Aufführungen in Theatern, Opern- und Konzerthäusern, Kinos und anderen öffentlichen oder privaten (Kultur-)Einrichtungen sowie der Betrieb von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und Ähnlichem sind untersagt. Eine Ausnahme gilt für Autokinos – dort dürfen Events stattfinden, wenn der Abstand zwischen den Fahrzeugen mindestens 1,5 Meter beträgt.

Sport

Freizeit- und Amateursport darf nicht mehr betrieben werden, weder drinnen noch draußen. Individualsport wie zum Beispiel Joggen ist davon ausgenommen. Der Profisport darf weiterhin nur ohne Zuschauer stattfinden. Das gilt auch für die Fußballbundesliga. Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder bleiben geschlossen.

Dienstleistungen

Dienstleistungen in allen Bereichen, wo eine große körperliche Nähe erforderlich ist, sind untersagt. So müssen Kosmetik- und Nagelstudios, Massagepraxen, Friseure und Tattoo-Studios schließen. Medizinisch notwendige Behandlungen, etwa Physiotherapie oder podologische Behandlungen, gibt es weiterhin.

Schulen und Kitas

Kitas und Schulen bleiben bis zum 14. Februar geschlossen, beziehungsweise wird die Präsenzpflicht ausgesetzt. Dennoch gibt es weiterhin Betreuungsangebote – Eltern sind allerdings dazu aufgerufen, diese nur zu nutzen, wenn es absolut notwendig ist.

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