#Deutsche Reichsflagge soll verboten werden
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„Deutsche Reichsflagge soll verboten werden“
Mit einem Mustererlass wollen die Landesinnenminister die Verwendung von Flaggen aus der Zeit des Nationalsozialismus sowie des Kaiserreichs auf Demonstrationen möglichst unterbinden. Das hat der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU), angekündigt.
„Mit dem Mustererlass bekommen unsere Sicherheitsbehörden einen Rahmen, um unter Beachtung der gesetzlichen Möglichkeiten konsequent gegen den Missbrauch von Reichsflaggen, Reichskriegsflaggen und anderen Symbolen, insbesondere durch Angehörige der rechtsextremen Szene, vorzugehen“, sagte Strobl der F.A.Z. In dem Erlass werde es konkrete Hinweise geben, wann eine Gefahr für die öffentliche Ordnung vorliege. Berücksichtigt werden die Kriegsflagge des Norddeutschen Bundes/Deutschen Reiches von 1867 bis 1921 und die Reichsflagge von 1892, die von 1933 bis 1935 die Flagge des „Dritten Reichs“ war. Außerdem die Kriegsflaggen des Deutschen Reichs für die Jahre 1922 bis 1933 und 1933 bis 1935.
Gefahr für die öffentliche Ordnung
Nach Auffassung von Verfassungsschützern sind diese Flaggen in den vergangenen Monaten von Rechtsextremisten als Ersatzsymbol für die verbotene Hakenkreuzflagge benutzt worden. Eine Gefahr für die öffentliche Ordnung kann nach Auffassung der Innenminister vorliegen, wenn Flaggen eingesetzt werden, um bewusst an die Fahnenaufmärsche der Nationalsozialisten zu erinnern, wenn beim Hissen ausländer- oder fremdenfeindliche Lieder gesungen oder sie bei paramilitärisch anmutenden Versammlungen verwendet werden. In solchen Fällen soll die Polizei die Verwendung dieser Flaggen unterbinden und ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten. Der Erlass, der sich unter anderem gegen „Reichsbürger“ richtet, soll in dieser Woche auf der Innenministerkonferenz im badischen Rust beschlossen werden. Verfassungsschützer nehmen an, dass in Baden-Württemberg etwa 3200 Personen dieser Szene zuzurechnen sind und in Deutschland insgesamt etwa 19.000.
jeden Dienstag
Die Landesinnenminister wollen sich auf der Konferenz zudem mit der Frage befassen, wie Synagogen und andere jüdische Einrichtungen besser vor antisemitischen Anschlägen geschützt werden können. Strobl sagte der F.A.Z., Antisemitismus unter dem „Deckmantel der Meinungsfreiheit“ dürfe nicht länger geduldet werden. Deshalb müssten antisemitische Straftaten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) künftig besser erfasst werden. Der Landesinnenminister hält es für richtig, das Strafgesetzbuch um den Straftatbestand „verhetzende Beleidigung“ zu ergänzen, es müsse auch diskutiert werden, ob das Strafmaß bei Volksverhetzung und Landfriedensbruch nicht heraufgesetzt werden müsse.
Kampf mit neuen Rechtsmitteln gegen Antisemitismus
Der CDU-Politiker schlägt außerdem vor, zur Eindämmung antisemitischer Versammlungen vor jüdischen Einrichtungen und Synagogen einen bundeseinheitlichen Standard zu entwickeln, damit die Versammlungsfreiheit gegebenenfalls eingeschränkt werden kann. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist es möglich, Versammlungen unter Auflagen zu gestatten oder zu verbieten, sofern ein gewaltsames oder einschüchterndes Verhalten zu erwarten ist. In vielen Bundesländern hatte es nach der jüngsten Eskalation des Nahost-Konflikts aggressive Demonstrationen militanter, propalästinensischer Organisationen gegeben. Am 5. Juni hatte ein noch nicht gefasster Tatverdächtiger einen Brandanschlag auf die Ulmer Synagoge verübt.
Zu den weiteren Themen auf der Innenministerkonferenz zählen die zunehmende Gewalt gegen Frauen und eine Reform des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe in Bonn, das zu einer Bund-Länder-Behörde für das Management internationaler Krisen und vor allem auch künftiger Pandemien weiterentwickelt werden kann.
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