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#Der Landrat, den keiner mehr will

Der Landrat, den keiner mehr will

Seit der Katastrophennacht im Juli braut sich im Ahrtal Groll gegen Jürgen Pföhler zusammen, den Landrat des Landkreises Ahrweiler. „Das ist für mich das größte Beispiel politischen Rundumversagens“, sagt ein Bürger aus Ahrweiler. Ein anderer Satz, den er fallen lässt, ist nicht zitierfähig. Angesichts dieser Stimmung stellen sich im Kreistag sogar die eigenen Parteifreunde offen gegen Pföhler. An diesem Mittwoch wollen sie einer Resolution zustimmen, welche die SPD einbringen wird. Darin wird Pföhler aufgefordert, „den Weg für einen Neuanfang frei zu machen“.

Schon am Montagabend hatte die CDU-Fraktion im Kreis eine ähnliche Erklärung veröffentlicht. Darin ist von einem notwendigen „personellen Neuanfang“ die Rede. Es sei erkennbar, dass es „in der Vergangenheit und am Tag der Katastrophe Versäumnisse und Fehler gab“. Daraus seien „die notwendigen Schlüsse zu ziehen“. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zu den Fragen, „wer in welchem Ausmaß“ die Verantwortung für die Einsatzleitung am Katastrophenabend gehabt habe und ob dabei „im rechtlichen Sinne schuldhaft gehandelt“ worden sei, seien folgerichtig. „Aus unserem Verständnis kann man ein Amt jedoch nicht ausüben, wenn strafrechtliche Ermittlungen laufen.“

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hatte am 4. August Ermittlungen gegen Pföhler und ein weiteres Mitglied des Krisenstabs eingeleitet. Es geht um den Verdacht der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung durch Unterlassen. Als der leitende Oberstaatsanwalt Harald Kruse Anfang August über die Einleitung der Ermittlungen sprach, erinnerte er daran, dass der „Täter von alledem“ in erster Linie „die Natur oder das Schicksal“ sei. „So hat es ein Kriminalbeamter formuliert, und das stimmt sicherlich, und das sollte bei alledem, was ich Ihnen gleich vortragen werde, nicht vergessen werden.“ Gleichwohl könne man auch in einem solchen Fall „strafrechtlich relevantes, menschliches Verhalten möglicherweise finden“. Im Kern geht es darum, dass die Bevölkerung zu spät gewarnt und vom Wasser heimgesuchte Gebiete zu spät evakuiert wurden.

Landrat Jürgen Pföhler (CDU) am 29. Juli in Ahrweiler


Landrat Jürgen Pföhler (CDU) am 29. Juli in Ahrweiler
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Bild: dpa

„Wir wollen einen politischen Neuanfang“

Landrat Pföhler ließ am 10. August in einer Pressemitteilung verbreiten, dass alle am Einsatz Beteiligten „nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt hätten“. Am Tag danach meldete er sich nach Angaben des Landkreises krank. Pföhler wird seitdem vom Ersten Kreisbeigeordneten und Landtagsabgeordneten Horst Gies (CDU) vertreten. Angesichts der Ermittlungen und des Umstands, dass Pföhler sein Amt nach Angaben der CDU-Fraktion „absehbar nicht mehr ausüben“ kann, folgert die CDU-Fraktion: „Der Schritt von Landrat Dr. Jürgen Pföhler, sein Amt nicht mehr wahrzunehmen, war daher notwendig und unausweichlich.“ CDU-Kreisgeschäftsführer Michael Schneider will die Erklärung nicht als Rücktrittsforderung verstanden wissen. „Wir wollen einen politischen Neuanfang“, sagte er der F.A.Z.

Offenkundig ist indes, dass es einen Neuanfang nach dem Verständnis der Parteifreunde Pföhlers nicht mit ihm als Landrat geben kann. Es ist davon auszugehen, dass die von der SPD formulierte Resolution an diesem Mittwoch im Kreistag die notwendige einfache Mehrheit bekommen wird. Im Kreis regiert eine Koalition aus CDU (17 Sitze), Freier Wählergruppe (sechs Sitze) und FDP (drei Sitze). Die größte Oppositionsfraktion sind die Grünen mit neun Sitzen, gefolgt von der SPD mit sieben Mandaten. Zwar will die Grünen-Fraktion einen Abwahlantrag einbringen, wie ihr Vorsitzender Wolfgang Schlagwein sagte. Sollte dieser allerdings, wie erwartet wird, keine Mehrheit finden, werde sich seine Fraktion zumindest der Resolution der SPD anschließen.

Die SPD fordert darin weder einen Rücktritt noch pocht sie auf ein Abwahlverfahren. Denn das wäre zeitaufwendig. „Für uns ist es jetzt wichtig, dass es keine ewige Diskussion gibt: Kommt er zurück oder nicht?“, sagt der SPD-Fraktionsvorsitzende und Bundestagskandidat Christoph Schmitt. Es gehe um den „Appell, allen das komplizierte Abwahlverfahren zu ersparen“. Für ein Abwahlverfahren müsste der Kreistag zunächst mit einfacher Mehrheit die Einleitung eines solchen Verfahrens beschließen. Zwei Wochen später müssten zwei Drittel der Abgeordneten das Verfahren beschließen. Bei einer Urwahl würden die Bürger darüber abstimmen, ob der Landrat gehen soll. Mindestens 30 Prozent der Bürger, die schon genug mit den Flutschäden zu tun haben, müssten daran teilnehmen. Innerhalb von drei Monaten müssten sie im Falle einer Abwahl einen neuen Landrat wählen.

Die offene Formulierung vom Neuanfang könnte dem Landrat die Möglichkeit lassen, in den vorzeitigen Ruhestand zu gehen. Auf die Frage, ob er das in Erwägung ziehe, antwortete Pföhlers Pressestelle der F.A.Z. nicht. Zur Frage, ob er einen Rücktritt erwäge, hieß es indes: „Er lässt mitteilen, dass er nicht zurücktreten wird.“ Pföhler ist 63 Jahre alt und in seiner dritten Amtszeit als Landrat. Wenn er sich allerdings bis Ende September nicht bewegt, will die SPD ein Abwahlverfahren fordern. Bevor der Kreistag Anfang Oktober wieder zusammentritt.

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