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#Deutschland und Namibia vor Aussöhnung

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Deutschland und Namibia vor Aussöhnung

Deutschland und Namibia haben sich nach langen Verhandlungen über ein Aussöhnungsabkommen zur Aufarbeitung der deutschen Kolonialzeit offenbar über die Bewertung des damaligen von der deutschen Kolonialmacht verursachten Unrechts und über aktuelle deutsche Unterstützungshilfen an Namibia geeinigt. Die Deutsche Presse-Agentur meldete unter Berufung auf den namibischen Unterhändler Ueriuka Tjikuua, am Ende der jüngsten Verhandlungsrunde in Berlin sei ein Abschlussbericht entstanden, der nun den Regierungen in Deutschland und Namibia sowie den Gremien der einst von deutschem Militär verfolgten Nama und Herero zur Billigung vorgelegt werde.

Nach einer Meldung des Deutschlandfunks ist die deutsche Seite jetzt bereit, die damalige Vertreibung und Tötung Tausender Angehöriger der beiden Volksstämme als Völkermord anzuerkennen. Repräsentanten der Nama und Herero, aber auch die namibische Regierung hatten dieses Anerkenntnis seit Jahren gefordert, es soll nun dem Vernehmen nach mit einer offiziellen Entschuldigungsbitte des deutschen Staatsoberhauptes verbunden werden. Zu den Einzelheiten der getroffenen Vereinbarung wollten sich weder Tjikuua noch der Verhandlungsführer der deutschen Seite, der frühere CDU-Bundestagsabgeordnete Ruprecht Polenz, äußern; Polenz teilte mit, es gelte weiter die zwischen beiden Seiten vereinbarte Vertraulichkeit.

Ende Mai ist Gedenktag

Die Bemühungen um ein Abkommen zwischen Deutschland und Namibia, das die Fragen aus der gemeinsamen Vergangenheit regelt, reichen schon mehr als sechs Jahre zurück. Die Frage, ob die Vernichtungs- und Vertreibungsaktionen der deutschen kaiserlichen Schutztruppe als Völkermord zu werten seien, hatte dabei völkerrechtliche und finanzielle Aspekte, die in mehreren Verhandlungsrunden geklärt wurden. Die deutsche Seite machte unter anderem geltend, dass die Taten zu Beginn des zwanzigsten Jahrhunderts lange vor einer völkerrechtlichen Definition des Tatbestands Völkermord begangen wurden; die namibische Seite machte deutlich, dass sie mit der geplanten Vereinbarung keine völkerrechtliche Verbindlichkeit herstellen wolle, an die sich finanzielle Entschädigungsansprüche anschließen ließen.

Die Frage nach rechtlich begründeten finanziellen Entschädigungen wurde unterdessen vor einem Gericht in New York vorgebracht, vor dem Repräsentanten der Nama und Herero, die sich nicht in deren Verhandlungsrat mit der deutschen Seite hatten einbinden lassen, ihre Forderungen geltend machen wollten. Das Gericht nahm ihre Sache jedoch nicht zur Verhandlung an.

Nach dieser Klärung konnte nun offenkundig auch die Art und Weise der materiellen Hilfe geklärt werden, die Deutschland der namibischen Seite gewähren will. Es soll dabei nicht um Entschädigungen für die Nachkommen der Vertriebenen und Ermordeten gehen, sondern um Versöhnungs- und Aufbauhilfen, die den gesamten Volksgemeinschaften der Herero und Nama zugutekommen sollen, also etwa um Investitionen für Bildung und Infrastruktur, Gesundheitswesen oder Landerwerb.

In früheren Verhandlungsrunden war der 29. Mai als Unterzeichnungsdatum des Abkommens in Aussicht genommen worden. Auch eine Rede des deutschen Bundespräsidenten in Namibia wurde in den früheren Überlegungen für dieses Datum angestrebt, das der Gedenktag an den Völkermord ist. Der Abschluss der Verhandlungen war durch die Covid-Pandemie lange verzögert worden. Jetzt drängt die Zeit auch auf deutscher Seite, weil das Mandat des deutschen Verhandlungsführers Polenz mit der Bundestagswahl endet und offen wäre, ob die neue Bundesregierung den Verhandlungsstand akzeptierte.

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