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#DF1 HD: Medienrat genehmigt neuen Free-TV-Sender

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Bereits seit Jahresanfang ist DF1 HD auf Sendung. Jetzt gab es von der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien grünes Licht für das Programm.

In der Sitzung am Donnerstag erteilte die Bayerische Landeszentrale für neue Medien der DF1 Medien GmbH die Genehmigung zur Verbreitung von DF1 HD, wie die BLM mitteilte. DF1 HD beerbt mit seinem Programm große Teile des Portfolios des Senders Servus TV, der inzwischen eingestellt wurde. DIGITAL FERNSEHEN hatte bereits zuvor über das Programm des am 1. Januar gestarteten Senders berichtet. So findet man auf DF1 HD unter anderem Inhalte von DAZN wie Highlight-Shows und Live-Spiele oder auch ausgewählte Partien der Penny DEL. So kann man beispielsweise am 4. Februar die DEL-Partie der Straubing Tigers gegen die Adler Mannheim ab 16.15 Uhr verfolgen, weil DF1 in der Hauptrunde pro Spielwoche eine Begegnung übertragen will. Daneben sind bis zu 21 Playoff-Partien auf dem Sender angekündigt.

Ende Januar wurde außerdem bekannt, dass der neue Free-TV-Sender einen Vertrag mit der Deutsche Netzmarketing GmbH geschlossen hat, um seine Reichweite zu steigern, wie DIGITAL FERNSEHEN meldete.

Die BLM zitiert in einer Pressemitteilung ihren Präsidenten Dr. Thorsten Schmiege: „Heimatverbundenheit, Kultur und Brauchtum – Inhalte wie diese sind in unsicheren Zeiten wichtiger denn je und wertvoller Anker für das Publikum in unsicheren Zeiten. DF1 HD verspricht mit qualitativ hochwertigen und beliebten Inhalten auch technologisch neue Maßstäbe zu setzen und das Angebot auf wirtschaftlich tragfähige Füße zu stellen. Der neue Sender wird so nicht nur die Programmvielfalt erweitern, sondern auch den Medienstandort Bayern bereichern.“

Deshalb musste DF1 HD überprüft werden

DF1 HD kann man über Satellit, Kabelnetze, IPTV und OTT empfangen. Eine Prüfung der Senderzulassung war nötig, weil aufgrund der Satellitenverbreitung davon auszugehen ist, dass das Programm mehr als 20.000 Nutzer erreicht, wie man der Meldung der BLM entnehmen kann. Die Landeszentrale beruft sich dabei auf Paragraph 54 des Medienstaatsvertrags. Dieser regelt, dass Rundfunkprogramme einer Zulassung der Landesmedienanstalten bedürfen, sobald sie den genannten Schwellenwert an Nutzerinnen und Nutzern überschreiten.

Bildquelle:

  • df-df1-logo-original: DF1

Von

Janick Nolting

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