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# Dfinity Foundation verklagt Meta wegen ähnlichem Logo

“ Dfinity Foundation verklagt Meta wegen ähnlichem Logo „

Die Anwälte der Dfinity Foundation, die gemeinnützige Organisation aus der Schweiz hinter der Internet Computer Blockchain, haben die Facebook-Muttergesellschaft Meta wegen Markenrechtsverletzung im Zusammenhang mit ihrem Logo verklagt.

Am Freitag haben die Anwälte von Dfinity bei einem US-Bezirksgericht in Kalifornien Klage eingereicht und behaupteten, dass Meta Platforms sein Logo, in dem ebenfalls das mathematische Symbol für Unendlichkeit verwendet wird, „in einigen gleichen oder ähnlichen Bereichen, in denen Dfinity bereits eine Marke eingetragen hat“, angemeldet habe. Nach Angaben des Blockchain-Unternehmens reichte Meta im März 2022 einen Antrag beim US-Patent- und Markenamt (USPTO) ein. Im Oktober 2018 hat Dfinity solches Logo bei derselben Behörde eintragen lassen. Das Rechtsteam von Dfinity erklärte, das Unternehmen habe das Unendlichkeitssymbol seit März 2017 auf seiner Webseite verwendet.

Viele Experten sind sich einig, dass der Mathematiker John Wallis im 17. Jahrhundert zum ersten Mal liegende Acht zur Darstellung der Unendlichkeit verwendet hat. Aber das Symbol ist möglicherweise schon Jahrhunderte zuvor verwendet worden. In der Klage von Dfinity geht es nicht um das Logo von Meta, sondern mehr um die Eintragung einer solchen Marke für die Verwendung in ähnlichen Bereichen, darunter auch Computersoftware mit Blockchain-Technologie.

„Meta und Dfinity versuchen, dieselben Nutzer anzuziehen, nämlich solche, die ein innovatives und anderes Interneterlebnis suchen, das von Nutzern für Nutzer geschaffen wurde“, wie es in der Klage heißt. Außerdem hieß es: 

„Darüber hinaus nutzen Meta und Dfinity dieselben Marketingkanäle, so dass Verbraucher diesen Marken wahrscheinlich über dieselben Kanäle begegnen werden. Obwohl Meta die Marke Dfinity kannte, hat das Unternehmen in einigen gleichen oder ähnlichen Gebieten eine Markeneintragung beantragt, in denen Dfinity bereits eine Markeneintragung erhalten hat.“

Das Rechtsteam von Dfinity erklärte weiter:

„Die Ähnlichkeiten zwischen der Marke von Meta und der Marke von Dfinity sowie die beabsichtigte Verwendung der Marke von Meta im selben Bereich und mit demselben Kundenstamm wie Dfinity werden zu Verwechslungen führen, weil die Verbraucher fälschlicherweise glauben werden, dass Meta und seine Dienstleistungen mit dem Unternehmen Dfinity in Verbindung stehen, von ihm gesponsert werden, mit ihm eine Partnerschaft hat oder mit ihm im Zusammenhang steht, oder dass Dfinity und seine Dienstleistungen mit dem Unternehmen Meta in Verbindung stehen, von ihm gesponsert werden, mit ihm eine Partnerschaft hat oder mit ihm im Zusammenhang steht.“

Laut Dfinity hat Meta „wissentlich“ die beim USPTO eingetragene Marke des Unternehmens verletzt und damit eine „vorsätzliche und mutwillige Missachtung der etablierten und überlegenen Rechte von Dfinity“ an den Tag gelegt. Die Anwälte behaupteten, die Verwirrung um die ähnlichen Logos habe bereits zu Umsatzeinbußen bei Dfinity geführt. Unternehmen werde weiter solche Verluste haben und möglicherweise einen „Imageschaden“ erleiden, wenn die Situation so bleibt.

„Dfinity hat durch das rechtswidrige Vorgehen von Meta einen nicht wiedergutzumachenden Schaden erlitten und wird einen solchen auch weiterhin erleiden. Überall gibt es keinen angemessenen Rechtsbehelf“, wie es in der Klage heißt. „Anders als beim zentralisierten, geschlossenen System von Facebook (jetzt Meta) liegt der Schwerpunkt von Dfinity auf Dezentralisierung und Interoperabilität. Jegliche Assoziation zwischen Dfinity und Meta würde die Verbraucher, Nutzer und Entwickler, dazu veranlassen, die wichtigsten Schwerpunkte von Dfinity in Frage zu stellen.“

Das Anwaltsteam von Dfinity hat eine Entschädigung in Form der Anwaltskosten gefordert, weil Metas eine Markenverletzung begangen und eine „falscher Ursprungsbezeichnung“ anführt. Außerdem forderte das Unternehmen Schadenersatz für die mögliche Verwechslung „in Bezug auf die Quelle, den Ursprung, das Sponsoring und die Verbindung“ der Produkte und Dienstleistungen von Meta. Das Blockchain-Unternehmen hat ein Schwurgerichtsverfahren beantragt.

In diesem Zusammenhang: NFT verzeichnet „Prozesswelle“: Sehr viele Urheberrechtsprobleme

Rechtliche Fragen im Zusammenhang mit Urheberrechten und Markenzeichen sind in der Kryptowelt seit ihrer Entstehung im Jahr 2008 immer wieder ein Thema. Im Juni 2020 registrierte jemand anonym den Namen Bitcoin (BTC) und das Logo beim spanischen Patent- und Markenamt und behauptete, er wolle „Bitcoin schützen“. Das Anwaltsteam der Fastfood-Kette Jack in the Box reichte im November 2021 eine Klage gegen FTX US ein, weil es angeblich Ähnlichkeiten zwischen der Figur „Jack“ und dem „Moon Man“ der Kryptobörse geben soll.

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