Nachrichten

#Die Corona-Pandemie ist kein Deichbruch

Die Corona-Pandemie ist kein Deichbruch

Die niederländische Regierung hat am Dienstag eine schwere juristische Niederlage erlitten. Das Bezirksgericht Den Haag hob die am 23. Januar verhängte Ausgangssperre mit sofortiger Wirkung auf. Nach Auffassung der Richter war keine akute Notlage gegeben, die eine so tief in die bürgerliche Freiheit eingreifende Maßnahme rechtfertigen könne. „Daher ist die Anwendung dieses Gesetzes zur Verhängung der Ausgangssperre nicht legitim“, teilte das Gericht mit. Es gab damit einem Eilantrag der Gruppe „Viruswaarheid“ statt, die mit der „Querdenken“-Bewegung in Deutschland vergleichbar ist.

Thomas Gutschker

Thomas Gutschker

Politischer Korrespondent für die Europäische Union, die Nato und die Benelux-Länder mit Sitz in Brüssel.

Gegner der Ausgangssperre feierten das Urteil als ihren Sieg. „Rutte hat die Niederlande zu Unrecht nach neun Uhr abends eingesperrt“, schrieb Geert Wilders von der rechtspopulistischen Partei der Freiheit auf Twitter. Er verlangte eine Dringlichkeitsdebatte. Für die von Ministerpräsident Mark Rutte geführte Regierung bedeutet der Richterspruch einen herben Rückschlag. Am 17. März wird ein neues Parlament gewählt; die gegenwärtige Regierung trat Mitte Januar zurück und ist seither nur noch geschäftsführend im Amt. Kurz darauf hatte sie die Ausgangssperre vorgeschlagen, um insbesondere die sich schnell ausbreitende „britische“ Mutante des Coronavirus einzudämmen.

Inzidenz doppelt so hoch wie in Deutschland

Sie macht inzwischen mehr als die Hälfte der Neuinfektionen im Land aus, dessen 14-Tage-Inzidenz mit 320 fast doppelt so hoch liegt wie in Deutschland mit 180 Infektionen auf 100.000 Einwohner. Die Ausgangssperre war in der Abgeordnetenkammer umstritten, wurde aber in einer Dringlichkeitssitzung mit deutlicher Mehrheit angenommen. Sie galt von 21 Uhr bis 4.30 Uhr morgens. Nach dem Inkrafttreten kam es mehrere Tage lang zu schweren Ausschreitungen in mehr als 15 niederländischen Städten, die Polizei nahm Hunderte Randalierer fest.

Das Haager Gericht verwies darauf, dass das von der Regierung herangezogene Notstandsgesetz von 1996 eine Ausgangssperre nur „unter dringenden und außerordentlichen Umständen“ zulasse, in denen das Parlament nicht beteiligt werden müsse. Eine solche Dringlichkeit sei bei einem „Deichbruch“ gegeben, nicht aber in diesem Fall. In der Öffentlichkeit sei öfter über die Maßnahme diskutiert worden, außerdem habe die Regierung das Unterhaus befasst, was nach dem Gesetz nicht notwendig gewesen wäre. „Die Tatsache, dass dafür Zeit war, macht deutlich, dass es in diesem Fall keine wirkliche Notsituation gab“, argumentierte das Gericht. Tatsächlich hatte Rutte auf diese Weise eine breite Mehrheit gesucht, nachdem er mit seinem Kabinett zurückgetreten war und im Parlament nur über eine hauchdünne Mehrheit von einer Stimme verfügte.

„Weitreichender Verstoß gegen das Recht auf Freizügigkeit“

Die Angst vor der ansteckenderen britischen Variante des Coronavirus sei kein triftiger Grund, sagte der Vorsitzende Richter. Es sei nicht sicher, „dass die Mutationen zu einer unhaltbaren Situation führen wird“, und das sei für eine Berufung auf das Notstandsgesetz notwendig. Die Regierung habe eine solche Maßnahme auch während der ersten Welle nicht für nötig gehalten, als der Druck auf das Gesundheitssystem größer gewesen sei als derzeit. Über die Wirkung einer Ausgangssperre in anderen Ländern wie Frankreich lägen noch keine belastbaren Daten vor.

F+ FAZ.NET komplett

Vertrauen Sie auf unsere fundierte Corona-Berichterstattung und sichern Sie sich 30 Tage freien Zugriff auf FAZ.NET.

JETZT F+ KOSTENLOS SICHERN


Die Ausgangssperre sei deshalb „ein weitreichender Verstoß gegen das Recht auf Freizügigkeit und Privatsphäre“, sie schränke das Recht auf Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit ein. „Dies erfordert einen sehr sorgfältigen Entscheidungsprozess.“ Die Entscheidung trat unmittelbar in Kraft. Der niederländische Staat kann zwar dagegen in Berufung gehen, damit aber nicht die Ausgangssperre wieder einsetzen. Sie war zuletzt bis zum 2. März verlängert worden.

Im Parlament war die Ausgangssperre von Parteien im rechten wie linken Spektrum kritisiert worden. Die kleine Partei SGP hatte ein vollwertiges Gesetzgebungsverfahren verlangt. Wilders warf Rutte vor, er wolle die Niederländer „einsperren“. Auch der Staatsrat hatte Anfang des Monats kritisch gefragt, ob die Lage wirklich so dringend gewesen sei, obwohl die Entscheidung im Kabinett zwei Wochen lang vorbereitet worden sei.

Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, vergessen Sie nicht, ihn mit Ihren Freunden zu teilen. Folgen Sie uns auch in Google News, klicken Sie auf den Stern und wählen Sie uns aus Ihren Favoriten aus.

Wenn Sie an Foren interessiert sind, können Sie Forum.BuradaBiliyorum.Com besuchen.

Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Nachrichten kategorie besuchen.

Quelle

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Schließen

Please allow ads on our site

Please consider supporting us by disabling your ad blocker!