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#Was kommt nach der Flucht?

„Was kommt nach der Flucht?“

Von den sechs Menschen, die Ralph Schreieck im März bei sich im hessischen Karben aufnahm, sind nur drei in Deutschland geblieben. Schreiecks Frau ist Ukrainerin. Nach Kriegsbeginn flohen ihr minderjährigen Bruder, eine Schwester und die Schwägerin mitsamt Kindern zu ihnen. Die Schwägerin hat kürzlich eine Wohnung in der Nachbarschaft gefunden, sie will in Deutschland bleiben. Der minderjährige Bruder geht seit einigen Wochen in Deutschland zur Schule. Aber die Schwester und ihre Kinder sind Anfang Mai zu ihrem in Lemberg gebliebenen Mann in die Ukraine zurückgekehrt. „Ich kann das nachvollziehen“, sagt Schreieck. Mehrmals hätten sie ihre Rückkehr geplant. Als sich der Krieg zunehmend auf den Donbass konzen­trierte, hätten sie es gewagt.

Nach der Flucht stellt sich für viele Ukrainer schnell die Frage, wie es weitergeht. Die Antworten darauf sind, wie in Schreiecks Verwandtschaft, sehr unterschiedlich. Das liegt auch an der rechtlichen Freiheit, die Ukrainer hierzulande haben. Vor Kriegsbeginn galt: Wer einen ukrainischen Pass besitzt und nach Deutschland kommt, darf sich 90 Tage ohne Visum frei im Land bewegen. Diese visumfreie Aufenthaltsfrist wurde jüngst verlängert. Ukrainische Flüchtlinge dürfen sich nun bis zum 31. August visumfrei in Deutschland aufhalten, unabhängig davon, wann sie eingereist sind.

Wer bleiben will, kann bleiben

Hinzu kommt, dass die EU Menschen mit ukrainischem Pass sowie Menschen, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für die Ukraine haben, nach Kriegsausbruch den Status eines Kriegsflüchtlings gewährt hat. Dieser Status ermöglicht es den Vertriebenen unter anderem, einen Aufenthaltstitel zu beantragen. Damit haben sie Anspruch auf medizinische und Sozialleistungen. Der Antrag kann gestellt werden, nachdem sich die Ukrainer bei den Ausländerbehörden registriert haben. Mit der offiziellen Aufenthaltserlaubnis können die Menschen gegenwärtig bis zum 4. März 2024 in Deutschland bleiben. Die Aufnahme funktioniert also ohne kompliziertes Asylverfahren. Es gilt erst einmal: Wer bleiben will, kann bleiben.

Erstmal ankommen: Am Berliner Hauptbahnhof ist weiterhin eine Hilfseinrichtung für Flüchtlinge aufgebaut.


Erstmal ankommen: Am Berliner Hauptbahnhof ist weiterhin eine Hilfseinrichtung für Flüchtlinge aufgebaut.
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Bild: dpa

Doch bei Weitem nicht alle wollen das. So sieht es jedenfalls Manfred Becker, Leiter der Abteilung für Flüchtlingsangelegenheiten im Regierungspräsidium Gießen. Dort befindet sich Hessens Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber – Menschen aus der Ukraine zählen nicht dazu, sie müssen kein Asyl beantragen. Einrichtungen wie die in Gießen sind aber zu Kriegsbeginn eingesprungen, um bei der Registrierung der Flüchtlinge auszuhelfen und sie im Land zu verteilen, sofern sie nicht bei Freunden oder Verwandten unterkommen. Wie Asylbewerber verteilt der Bund auch die ukrainischen Flüchtlinge nach dem „Königsteiner Schlüssel“ auf die Länder, basierend auf deren Steuereinkommen und Bevölkerungszahl.

Durchschnittlich bleiben die Menschen drei Tage in seiner Einrichtung, sagt Becker, dann werden sie einzelnen Landkreisen zugeteilt – allerdings nicht auf Dauer. „Viele wollen zurück, und viele sind auch wieder zurück“, sagt Becker. Seinem Eindruck nach ist es sogar die Mehrheit. Viele Eltern setzten alles daran, dass die Kinder per Onlineunterricht weiter in der Ukraine zur Schule gingen. Teils arbeiteten die Geflüchteten online für ihre Arbeitgeber in die Ukraine weiter. „Das macht man ja nicht, wenn man hierbleiben will“, sagt Becker. Oft seien die Männer der Familien zurückgeblieben, schon wegen der in der Ukraine herrschenden Wehrpflicht. Der Wunsch nach Wiedervereinigung sei groß.

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