Nachrichten

#„Die Impfunwilligen spalten die Gesellschaft – nicht ich“

„Die Impfunwilligen spalten die Gesellschaft – nicht ich“

Herr Dr. Albert, Sie und Ihre Kollegen wollen in Ihrer Praxisgemeinschaft in Hannover von Januar 2022 an die 2G-Regel anwenden und nur noch Corona-Genesene oder Geimpfte behandeln. Warum?

Ich betreibe eine reine Schmerzpraxis und habe Patienten, deren Immunsystem geschwächt ist. Zum Beispiel wegen einer Chemotherapie oder wegen einer laufenden Palliativtherapie. In der Praxis zwei Etagen unter uns werden Intensivpatienten betreut, auch solche, die auf eine Herztransplantation warten. Das sind besondere Patientengruppen, die alles gebrauchen können, nur keine Covid-Erkrankung. Und da jetzt jeder die Möglichkeit hat, sich impfen zu lassen, wollen wir ab 2022 nur noch Patienten behandeln, die geimpft oder genesen sind. Wir haben das erst für Januar angekündigt, damit jeder noch die Möglichkeit hat, sich impfen zu lassen. Das können Patienten direkt bei uns in der Praxis machen. Wer das nicht will, lässt es eben und sucht sich eine andere Praxis.

In Ihrer Praxisgemeinschaft gibt es aber auch eine Hausarztpraxis, oder?

Ja, es handelt sich um die Praxis des Kollegen, der auch die Intensivpatienten mit betreut. Außerdem behandelt er Kinder unter zwölf Jahren, und das ist die einzige große Gruppe, die noch nicht geimpft werden darf. Natürlich ist das in Hausarztpraxen etwas schwieriger. Aber es gibt in Hannover genug Ärzte, die selbst Impfungen ablehnen. Es ist also kein Problem für impfskeptische Patienten, einen anderen Hausarzt zu finden. Auf dem Land wäre das anders, da wäre ein solches 2G-Modell wahrscheinlich in dieser Form nicht praktikabel.

In Niedersachsen dürfen Gastronomen, Sport- und Kulturbetriebe künftig die 2G-Regel anwenden. Der Druck auf Ungeimpfte wird also schon erhöht. Muss man diese Politik jetzt wirklich noch auf Arztpraxen ausdehnen, in denen Kranken geholfen werden soll?

Sie sprechen ein ethisches Problem an. Das stellt sich aber auf zweierlei Ebenen: Es gibt Patienten, die versorgt werden müssen. Und es gibt besonders schützenswerte Patienten. Die Frage ist: Welches ethische Ziel wiegt mehr? Sich um Leute zu kümmern, die aus freien Stücken eine Impfung verweigern – oder auf Patienten aufzupassen, die besonders geschützt werden müssen? Da fällt mir die Entscheidung sehr leicht.

„Die Entscheidung fällt mir sehr leicht“: Dr. Christian Albert leitet eine Schmerzpraxis in Hannover.


„Die Entscheidung fällt mir sehr leicht“: Dr. Christian Albert leitet eine Schmerzpraxis in Hannover.

:


Bild: Privat

Gibt man mit der Entscheidung nicht Leuten Futter, die vor einer Zweiklassengesellschaft warnen?

Das wird mir in vielen Hassmails vorgeworfen. Da drehen Menschen, die grundlos die Impfung verweigern, den Spieß um und bezeichnen sich als Opfer. Es ist aber genau andersherum: Die Impfunwilligen wollen, dass sich alle nach ihnen richten. Sie sind nicht die Opfer, sie sind die Täter. Ich habe nichts dagegen, wenn sich jemand nicht impfen lässt. Aber ich möchte, dass derjenige dann auch akzeptiert, dass ich ihn in meiner Praxis nicht mehr behandeln will. Niemand muss zu mir kommen, ich habe keine Notfallpatienten. Erfreulicherweise kann ich ja jetzt auch unseren früheren Bundespräsidenten Joachim Gauck zitieren. Der hat gesagt, dass wir in einem Land leben, in dem es nicht nur Bildungswillige gebe, sondern auch eine hinreichende Zahl von Bekloppten.

Trägt man mit solchen Aussagen nicht zur Spaltung der Gesellschaft bei?

Nochmal: Die Gesellschaft spalten diejenigen, die sich aus welchen Gründen auch immer nicht impfen lassen wollen. Zwei Drittel der Bevölkerung sind geimpft. Es bleibt ein Drittel übrig, etwa zwölf Prozent sind Kinder. Also verantworten ungefähr 20 Prozent der Bevölkerung, dass die restlichen 80 Prozent weiter mit der Maske rumlaufen und sich im Herbst vielleicht auf den nächsten Lockdown einstellen müssen. Damit spalten die Impfunwilligen die Gesellschaft – aber nicht ich, weil ich meine Patienten schützen will.

Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) hat nach Ihrer Ankündigung darauf hingewiesen, dass Ärzte eine Behandlungspflicht haben, keine Patienten vorausschauend ablehnen dürfen und Ihnen mit einem Disziplinarausschuss gedroht. Haben Sie Ihren Schritt vorher rechtlich geprüft?

Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, vergessen Sie nicht, ihn mit Ihren Freunden zu teilen. Folgen Sie uns auch in Google News, klicken Sie auf den Stern und wählen Sie uns aus Ihren Favoriten aus.

Wenn Sie an Foren interessiert sind, können Sie Forum.BuradaBiliyorum.Com besuchen.

Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Nachrichten kategorie besuchen.

Quelle

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Schließen

Please allow ads on our site

Please consider supporting us by disabling your ad blocker!