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#Die Kultusminister bleiben untätig

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Die Kultusminister bleiben untätig

Bei den jüngsten Corona-Beschlüssen der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin hat sich diese Woche wieder ein rhetorisches Manöver durchgesetzt, mit dem die deutschen Kultusminister schon seit Ausbruch der Pandemie erstaunlich viel Erfolg haben: Sie geben sich den Anschein, als würden sie gegen irgendeinen mächtigen Gegner tapfer für das Recht auf Bildung und den Wert des Schulunterrichts streiten.

Mark Siemons

In diesem Sinne ist der Verzicht auf irgendwelche weiteren national verbindlichen Schutzmaßnahmen für die Schulen von mehreren Politikern als Erfolg bezeichnet worden, um das Schulsystem zu „stabilisieren“, wie es Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne gegenüber dem „Spiegel“ formulierte.

Doch die Suggestion ist gleich doppelt trügerisch. Zum einen gibt es gar keinen Gegner, der das Recht auf Bildung und den Wert des Schulunterrichts in Zweifel zieht. Zum anderen haben die Kultusminister in diesem Jahr selber kaum etwas getan, um diesem Recht und diesem Wert in ihrem eigenen Verantwortungsbereich Geltung zu verschaffen. Obwohl schon im Frühjahr eine zweite Welle der Corona-Ansteckungen für den Herbst vorausgesagt wurde, trafen die zuständigen politischen Instanzen all die Monate über keine strukturellen und institutionellen Vorkehrungen, um den Schulunterricht unter den in der gesamten übrigen Gesellschaft üblichen Schutzbedingungen gegen das Virus zu gewährleisten.

Rhetorik statt Mühen

Ihr sogenanntes Hygienekonzept beschränkte sich auf Appelle, die ihnen keinen konzeptionellen und finanziellen Aufwand abverlangten: Hände waschen, stoßlüften, Klassen voneinander trennen; später kam dann noch die Aufforderung hinzu, Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen. So scheint die Rhetorik der Bildung, auf die die Kultusminister in den vergangenen Monaten ihre Aktivitäten konzentrierten, bei näherem Hinsehen bloß als Ersatz für die Mühe zu fungieren, ihr im realen Leben einen Platz zu verschaffen. Es stellt sich die beunruhigende Frage, ob das womöglich symptomatisch ist für den Gebrauch des Bildungsbegriffs, wie er amtlicherseits auch sonst üblich ist.

Die unmittelbare Funktion der „Recht auf Bildung“ Rhetorik ist offensichtlich: Sie soll das Recht auf Gesundheitsschutz erst gar nicht zum Thema werden lassen. Es wird so getan, als sei die Rolle der Schulen in der Corona-Politik darin erschöpft, zum sogenannten Infektionsgeschehen der Gesamtgesellschaft prozentual mehr oder weniger beizutragen. In den Worten des saarländischen Ministerpräsidenten Tobias Hans: „Das dort bestehende Infektionsrisiko nehmen wir in Kauf, weil die Bildung unserer Kinder und Jugendlichen nicht abermals leiden darf.“ Dass es aber auch um den Schutz dieser einzelnen Schüler und Lehrer geht, die in der für sie verpflichtenden Schule der direkten Fürsorgepflicht des Staats unterstehen, wird von dem ministerpräsidentiellen „Wir“ ausdrücklich ausgeblendet.

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