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#Die richtige Versicherung gegen Starkregen

Die richtige Versicherung gegen Starkregen

So schlimm wie in diesem Jahr war es schon lange nicht mehr. Schäden durch Starkregen und Hochwasser gibt es immer, nicht aber so viele Tote, die Zahlen sind dramatisch. Und wer das Glück hat, unversehrt geblieben zu sein, der muss trotzdem manchmal um seine wirtschaftliche Existenz fürchten, denn: Zahlreiche Häuser sind zerstört – und nicht jeder Hauseigentümer ist für solche Fälle abgesichert.

Dyrk Scherff

Redakteur im Ressort „Geld & Mehr“ der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

Wohngebäudeversicherungen decken Schäden am Haus, Hausratversicherungen ersetzen zerstörte Einrichtungsgegenstände, die Teil- und Vollkaskopolice ersetzt ein kaputtes Auto zumindest bis zum Wiederbeschaffungswert. Doch während in der Autoversicherung Schäden durch Starkregen und Hochwasser mitversichert sind, gilt das für die anderen beiden Versicherungen nicht.

Dafür ist die zusätzliche Abdeckung von Elementarschäden nötig. Dazu gehören auch Schäden durch Erdbeben und Lawinen. Die Zahl der abgeschlossenen Versicherungen steigt jedes Jahr, aber noch immer hat nur etwa die Hälfte der Versicherten diesen Zusatzschutz für die Wohngebäudeversicherung abgeschlossen und weniger als ein Drittel für die Hausratversicherung.

Das ist riskant. Zwar kommen Lawinen und Erdbeben in vielen Orten gar nicht oder sehr selten vor, und auch die Hochwassergefahr ist auf Anhöhen und abseits von Flüssen und Bächen sehr gering. Aber der Starkregen wird von vielen unterschätzt. Er kann überall auftreten und – wie man sieht – auch hohe Schäden verursachen.

Nach Auswertungen des Versicherungsverbandes GDV ist die Zahl der Starkregen seit 2002 etwas gestiegen und beträgt etwa 300 im Jahr. Der Deutsche Wetterdienst geht davon aus, dass die Zahl weiter steigt. Die Schäden summierten sich von 2002 bis 2017 auf 6,7 Milliarden Euro. Am stärksten wüteten Starkregen dabei im Ruhrgebiet, in Sachsen und Thüringen und Teilen Bayern, während Baden-Württemberg meist verschont blieb.

Die gefährdetsten Städte sind Wuppertal, Freiburg, Chemnitz und Hagen. Hier liegt der Anteil der Häuser in der am stärksten gefährdeten Zone 3 zwischen 12,7 und 13,9 Prozent, während es in Frankfurt zum Beispiel nur 3 Prozent und in München 3,3 Prozent sind. Für jede Stadt lässt sich das Risiko im Internet unter naturgefahren-check.de sowie unter hochwasser-check.de prüfen. Die Zahlen stammen vom GDV.

Ein Starkregen kann die Existenz zerstören

Wegen geringer Wahrscheinlichkeit auf eine Versicherung zu verzichten ist dennoch nicht zu empfehlen. Nicht jeder Regen gehorcht der Statistik, ein Ereignis kann das Haus zerstören und damit eine Existenz. Schließlich haben manche Familien ihr ganzes Erspartes in der Immobilie angelegt, sie ist ihre Altersvorsorge. Rücklagen gibt es dann oft nicht.

„Eine Elementarschadenversicherung insbesondere als Ergänzung zur Wohngebäudeversicherung ist sinnvoll, da extreme Wetterlagen zunehmen. Natürlich ist sie insbesondere in gefährdeten Gebieten dringend zu empfehlen, zur Not unter Inkaufnahme einer hoher Selbstbeteiligung“, rät Claudia Frenz vom Verbraucherverein Bund der Versicherten (BdV). „Dass man überhaupt keinen Versicherungsschutz bekommt, ist sehr unwahrscheinlich und uns in konkreten Fällen bisher nicht bekannt.“ Eventuell sind Anbieter auch zu einer Absicherung bereit, wenn der Eigentümer bauliche Schutzmaßnahmen am Haus vornimmt, etwa zur Sicherung der Kellerfenster. Einige Tarife verlangen zum Beispiel eine Rückstauklappe im Keller. Sie verhindert, dass Wasser eindringt, wenn die Kanalisation vollläuft.

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Kosten von weniger als 100 Euro

Die zusätzliche Elementarabsicherung kostet – abhängig vom Alter, der Wohnfläche und der Baukosten des Hauses – weniger als 100 Euro im Jahr, in Risikogebieten ist es mehr. Wem die Prämie zu hoch ist, der kann die Selbstbeteiligung erhöhen. Wer nirgends einen Elementarschadenvertrag bekommt, der sollte diese Absagen als Nachweis seiner Bemühungen sammeln, um eventuell von einem staatlichen Hilfsfonds den Schaden ersetzt zu bekommen – sofern es einen gibt. Die Landesregierung Bayern hat vor einigen Jahren beschlossen, dass es nur für jene Hausbesitzer staatliche Hilfen gibt, die sich intensiv und vergeblich um Versicherungsschutz bemüht haben.

Versichert sind über die Wohngebäudeversicherung die Schäden am Haus, aber zum Beispiel auch Aufräum- oder Abbruchkosten, Mietausfall und die Kosten für eine zeitweilige Ersatzunterkunft. Im Schadenfall erhalten die Eigentümer so viel Geld, dass sie die Schäden beseitigen und im Fall eines Totalschadens das Haus neu aufbauen können. Die Versicherung ist üblicherweise eine gleitende Neuwertversicherung. Sollte also beispielsweise das Gebäude abgerissen und neu errichtet werden müssen, wird der Betrag bezahlt, den man benötigt, um ein gleichwertiges Gebäude auf Grundlage des heutigen Preisniveaus wiederaufzubauen. Höchstgrenze für die Entschädigung ist die mit dem Versicherer vereinbarte Versicherungssumme. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass der Wert des Hauses bei Abschluss der Versicherung genau ermittelt wird.

Fenster müssen geschlossen sein

Ausgeschlossen sind allerdings Schäden durch eine Sturmflut, durch Grundwasser und durch Eindringen von Regen und Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen. Hier hat der Eigentümer also eine Mitverantwortung bei Unwettern. Claudia Frenz vom BdV rät, darauf zu achten, dass der Versicherer auch bei grob fahrlässiger Herbeiführung eines Versicherungsfalles leistet. Gute Wohngebäudeversicherungen mit Elementarschutz sind in einem Test der Stiftung Warentest der Tarife Max der GEV Grundeigentümer und der Tarif Premium der Rheinland.

Damit die Versicherung bezahlt, sind die Eigentümer verpflichtet, die Schäden klein zu halten. Also zerstörte Fenster provisorisch abdichten, Hausrat in obere Etagen bringen und alles fotografieren. Überflutete Keller sollten aber erst ausgepumpt werden, wenn der Wasserstand außen sinkt. Sonst entstehen Risse im Mauerwerk.

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