#Lieferung untersagt! Dieser Gas-Anbieter kassiert Tätigkeitsverbot
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Die Bundesnetzagentur hat nach eigenen Angaben ein Verfahren zur Untersagung der Tätigkeit als Energielieferant gegen die gas.de Versorgungsgesellschaft mbH eingeleitet. Es bestehe der „Verdacht fehlender Leistungsfähigkeit und Unzuverlässigkeit der Geschäftsführung“, heißt es in einer Pressemitteilung der Aufsichtsbehörde über den Energiemarkt. Die Begründung liefert die Bundesnetzagentur direkt mit. „Die gas.de Versorgungsgesellschaft mbH war bereits in der Vergangenheit als Energielieferant tätig. Sie hatte zum 2. Dezember 2021 die Verträge ihrer Kunden kurzfristig beendet und die Beendigung ihrer Tätigkeit als Energielieferant gegenüber der Bundesnetzagentur angezeigt.“
Verfahren gegen gas.de von Amtswegen eingeleitet
Offenbar hatte man bei gas.de aber nun vor, die Tätigkeit am Markt wieder aufzunehmen. Darauf deutet ebenfalls die Pressemitteilung der Bundesnetzagentur hin. Denn dort heißt es: „Das Verfahren wurde zur Untersagung der Tätigkeit als Energielieferant von Amts wegen eingeleitet, nachdem die gas.de Versorgungsgesellschaft mbH sich erneut als Energielieferant gem. § 5 Abs. 2 S. 1 EnWG bei der Bundesnetzagentur angezeigt hat.“
Der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, lässt sich dazu wie folgt zitieren: „Wenn Zweifel an der Leistungsfähigkeit eines Lieferanten oder an der Zuverlässigkeit von dessen Geschäftsführung besteht, dann prüfen wir, ob wir dem Unternehmen die Tätigkeit als Energielieferant untersagen müssen.“ Im Rahmen des von Amts wegen eingeleiteten Verfahrens seien nun die Leistungsfähigkeit des Unternehmens und die Zuverlässigkeit der Geschäftsführung zu überprüfen.
Rückblick auf den Beginn der Energiekrise
Die Bundesnetzagentur prüfe fortlaufend, ob die Lieferanten die energierechtlichen Verpflichtungen einhalten. Sie könne aufsichtsrechtliche Schritte einleiten, wenn der Verdacht bestehe, dass Energieunternehmen gegen das Energiewirtschaftsgesetz verstoßen. Dabei werde jeweils berücksichtigt, inwieweit sich Anhaltspunkte für systematische Missstände ergeben. Die Bundesnetzagentur kann das rechtswidrige Verhalten untersagen.
Das Aus von gas.de war der merkliche Auftakt zur Energiekrise im vergangenen Winter. Nur wenige Wochen später stellte mit Stromio auch ein großer Stromdiscounter den Betrieb quasi über Nacht ein. Pikant: gas.de und Stromio haben den identischen Geschäftsführer und sitzen an der gleichen Adresse in Kaarst. Das Ende der beiden Anbieter war der Auftakt zu einer Schieflage auf dem Energiemarkt, da vor allem die Grundversorger von jetzt auf gleich tausende Kunden aufnehmen mussten, auf die sie nicht vorbereitet waren. In der Folge kam es zu weiteren Preiserhöhungen für Endkunden. Dem vorausgegangen waren Preiserhöhungen im Großhandel. Inzwischen hat sich der Markt beruhigt.
Bildquellen
- Gaspreis-Fall – Doch Bestandskunden gehen leer aus: Foto von Arthur Lambillotte auf Unsplash
- Eine Gasflamme: Magnascan / Pixabay
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