#Diese Hunderassen gelten als besonders gefährlich
Inhaltsverzeichnis
Bestimmte Hunderassen gelten in Deutschland als Listenhunde. Manchmal werden sie auch Kampfhunde genannt. Welche Hunderassen auf der Liste stehen und warum, lesen Sie hier im Artikel.
Manche Hunderassen wurden jedoch so gezüchtet, dass sie aggressiveres Verhalten zeigen als andere. In Deutschland werden diese Arten in einer speziellen Liste aufgeführt, die zur besonderen Vorsicht mahnt. Beispielsweise ist bei diesen Rassen die Hundesteuer um ein Vielfaches höher. Dies begründen die Städte und Gemeinden häufig mit der „Gefährlichkeit“ des Hundes.
Potenzielle Halterinnen und Halter müssen vor dem Kauf häufig auch bestimmte Kriterien erfüllen:
- Der Halter oder die Halterin muss volljährig sein,
- muss ein sauberes Führungszeugnis vorlegen,
- eventuell auch ein Sachkundenachweis für die Haltung eines Listenhundes.
Nicht alle Hunderassen stehen in jedem Bundesland auf der jeweiligen Liste. Somit kann es sein, dass ein Hund in einer Region Deutschlands als gefährlich eingestuft wird, während das in einer anderen Region nicht der Fall ist. Welche Hunderassen auf diesen Listen stehen, lesen Sie hier im Artikel.
Welche Tiere bezeichnet man als Kampfhunde?
Umgangssprachlich werden die Listenhunde auch Kampfhunde genannt. Denn laut der Tierschutzorganisation Peta kommt der Begriff daher, dass Menschen diese Hunde früher bei Tierkämpfen eingesetzt haben. Und zwar aus Unterhaltungszwecken. Bei diesen Kämpfen mussten sich diese Art von Hunden gegen andere Gegner behaupten. Das konnten andere Hunde sein aber auch Großvieh, wie Bullen oder Kühe.
Die Hunde wurden also so gezüchtet, dass sie besonders aggressiv kämpften. Heute werden diese Rassen als „Listenhunde“ zusammengefasst. Die Grundlage dafür sind spezifische Charaktermerkmale, die ein Hund dieser Rasse haben kann, aber nicht muss.
Welche Listenhunde gibt es?
Welche Hunderassen auf den Listen stehen, hängt vom jeweiligen Bundesland ab. Dabei gibt es verschiedene Kategorisierungen. Denn in Kategorie 1 werden Rassen aufgelistet, deren Gefährlichkeit nicht widerlegbar ist. In Kategorie 2 fallen Hunderassen, deren Gefährlichkeit zwar vermutet wird, aber widerlegbar ist. Das kann beispielsweise in manchen Bundesländern durch einen Wesenstest gemacht werden.
Unter anderem folgende Hunderassen stehen in vielen Bundesländern auf den Listen:
- Rottweiler
- Dobermann
- Cane Corso (Italienische Dogge)
- Bordeaux-Dogge (Französische Dogge)
- Dogo Argentino (Argentinische Dogge)
- Alano
- Kangal
- American Pitbull-Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Bullmastiff
-
Mastino Napoletano
In den Bundesländern gibt es eigene Gesetze. Darunter fällt auch die Rasseliste. In Thüringen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen gibt es diese nämlich nicht. Welche Hunderasse auf den jeweiligen Listen stehen, kann auf den Seiten der Behörden nachgesehen werden.
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