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#Diese neuen Corona-Regeln gelten in Hessen

Diese neuen Corona-Regeln gelten in Hessen

Wenige Wochen vor Weihnachten werden die Vorgaben zum Schutz vor einer Ansteckung der Bevölkerung mit dem Coronavirus nochmals massiv verschärft. Die neuen Regeln in Hessen gelten von diesem Sonntag (5. Dezember) an:

Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte: Ab sofort dürfen sich maximal zwei Hausstände im öffentlichen Raum treffen, dies gilt auch als Empfehlung für den privaten Raum.

Einführung von 2 G im Einzelhandel außerhalb der Grundversorgung. Zur Grundversorgung zählen etwa Supermärkte, Drogerien und Apotheken. 2 G bedeutet, dass die Menschen geimpft oder genesen sein müssen.

Die 2-G-plus-Option wird gestrichen: Es ist Betreibern etwa der Gastronomie, in Kinos, Theatern oder Diskotheken nicht mehr möglich, auf Abstandsregelungen und Maskenpflicht vollständig zu verzichten, wenn sie ausschließlich Geimpfte oder Genesene mit zusätzlich tagesaktuellem Schnelltest einlassen.

Jugendliche bis 18 Jahre erhalten weiterhin aufgrund der regelmäßigen Teilnahme an den Tests in Schulen auch Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen, bei denen 2 G gilt. Diese Regelung soll aber auslaufen, sobald ein umfassendes Impfangebot auch für diese Altersgruppe vorliegt. Geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler erhalten ein Angebot, sich ebenfalls einmal pro Woche in der Schule testen zu lassen.

Es gelten auch neue Regelungen für Zusammenkünfte, Fachmessen, Veranstaltungen wie Sportveranstaltungen oder Vereinstreffen sowie Kulturangebote wie Theater, Opern, Kinos und Konzerte:

In Innenräumen: Bis 10 Personen ist keine Regelung erforderlich. Ab 11 bis 100 Personen gilt 2 G sowie ein Abstands- und Hygienekonzept. Ab 101 Personen greift 2-G-plus sowie ein Abstands- und Hygienekonzept. Ab 250 Personen gilt eine Genehmigungspflicht durch die zuständigen Gesundheitsämter.

Im Freien: Bis 10 Personen ist keine Regelung erforderlich. Ab 11 bis 100 Personen greift ein Abstands- und Hygienekonzept. Ab 101 Personen gilt 2 G sowie ein Abstands- und Hygienekonzept. Ab 3000 Personen gilt eine Genehmigungspflicht und Kapazitätsbeschränkung ab dem 3001. Platz auf 25 Prozent.

Bei Gottesdiensten und anderen religiösen Zusammenkünften in Innenräumen wird die Anwendung der 3-G-Regeln künftig dringend empfohlen.

Soweit der Zugang zu Einrichtungen, Betrieben, Angeboten oder Veranstaltungen auf Personen mit Impf-, Genesenen- oder Testnachweis beschränkt ist, sind die Personen auf Verlangen der zuständigen Behörde oder des jeweiligen Betreibers oder Veranstalters verpflichtet, den Nachweis vorzulegen. Ab sofort sollen die Nachweise möglichst in digital auslesbarer Form, also zum Beispiel mit einem QR-Code, erbracht werden.

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