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#Dissens im Ethikrat: Die Gefahren einer Corona-Impfpflicht

Dissens im Ethikrat: Die Gefahren einer Corona-Impfpflicht

Von den 24 Mitgliedern des Deutschen Ethikrates haben in dieser Woche zwanzig einer Ad-hoc-Empfehlung für eine ausgeweitete Impfpflicht gegen Covid-19 zugestimmt. Die Empfehlung ist hier nachzulesen, unser Bericht darüber hier.

Vier Mitglieder des Ethikrats haben der Empfehlung nicht zugestimmt: die drei Juristen Steffen Ausgberg (Professor für Öffentliches Recht an der Justus-Liebig-Universität Gießen), Stephan Rixen (Professor für Öffentliches Recht, Sozialwirtschafts- und Gesundheitsrecht an der Universität Bayreuth), Frauke Rostalski (Professorin für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung sowie Geschäftsführende Direktorin des Instituts für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität zu Köln) und die Theologin Muna Tatari (Juniorprofessorin für islamische systematische Theologie am Seminar für islamische Theologie der Universität Paderborn).

Für die F.A.Z. haben sie in diesem Artikel ihre Beweggründe dafür zusammengefasst, die Ad-hoc-Empfehlung der Mehrheit nicht mitzutragen.

Es ist ethisch geboten, die Unsicherheiten stärker zu betonen

Der Deutsche Ethikrat hat in dieser Woche mit großer Mehrheit eine Ad-hoc-Empfehlung verabschiedet, die sich für „die Ausweitung der gesetzlichen Impfpflicht über die bestehende einrichtungsbezogene Impfpflicht hinaus“ ausspricht, entweder in Orientierung an erhöhten Risikoprofilen (insbesondere altersbedingt) oder allgemein ab 18 Jahren. Wir haben dieser Empfehlung nicht zugestimmt – nicht, weil wir Impfpflichten generell ablehnen oder gar die hohe Bedeutung des Impfens gerade in der Pandemie in Frage stellen. Allerdings sind wir der Ansicht, dass die aktuelle öffentliche Debatte in einem Tunnelblick verfangen ist, der eine weitreichende („allgemeine“) Impfpflicht als alternativ- und problemlos erscheinen lässt.

Das Narrativ, nur eine „allgemeine“ Impfpflicht helfe aus aller Not, insbesondere aus den „Dauerschleifen“ weiterer COVID-19-Bekämpfungsmaßnahmen, halten wir für falsch und kontraproduktiv. Die Einführung einer weitreichenden („allgemeinen“) Impfpflicht ließe sich nur rechtfertigen, wenn zugrunde liegende tatsächliche Ungewissheiten in die rechtliche und ethische Bewertung integriert und die offenkundigen Probleme einer tragfähigen und praktisch effektiven Umsetzung stärker berücksichtigt würden, als dies bislang der Fall ist. Wer das nicht tut, läuft Gefahr, dass die „allgemeine Impfpflicht“ zum bloßen Symbol eines politischen Aktionismus wird, der sich von Pseudo-Effektivität beherrschen lässt. Das aber ist geeignet, das Vertrauen der Menschen in die Maßnahmen der Pandemieregulierung insgesamt zu beschädigen.

Die Zweifel, die uns bewogen haben, die Ad-hoc-Empfehlung abzulehnen, lassen sich in folgendem Satz zusammenfassen: Es ist ethisch geboten, die mit einer Impfpflicht verbundenen Unsicherheiten stärker zu betonen und absehbare Schwierigkeiten ernst zu nehmen. Gerade angesichts der oft kurzatmigen Behandlung des Themas und des grassierenden moralisierenden Tons der Debatte bedarf es einer ethischen Reflexion, die die vorhandene Komplexität nicht auf schlichte Gegensätze reduziert, sondern Ambivalenzen nachspürt und Konsequenzen möglicher Entscheidungen klar benennt.

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