#Dresdner Messerangriff befeuert Kritik am Abschiebeverbot
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„Dresdner Messerangriff befeuert Kritik am Abschiebeverbot“
Blutbefleckte Pflastersteine, ein paar Grablichter und Blumen zeugen von der Tat, die sich vor gut zwei Wochen im Dresdner Stadtzentrum ganz in der Nähe der Frauenkirche ereignet hat. An jenem Sonntagabend waren zwei Männer, 53 und 55 Jahre alt, die aus Köln und Krefeld kamen und in Dresden zu Besuch waren, auf dem Rückweg von einem Restaurant zu ihrem Hotel, als sie in Nähe der Schlossstraße unvermittelt von einem Mann mit einem Messer angegriffen wurden.
Stefan Locke
Korrespondent für Sachsen und Thüringen mit Sitz in Dresden.
Was zu dem Angriff führte, ob es einen Wortwechsel, eine Auseinandersetzung oder zuvor bereits ein anderes Zusammentreffen von Täter und Opfern gegeben hat, ist nach wie vor unklar. Der 55 Jahre alte Mann starb kurz darauf im Krankenhaus, sein Begleiter wurde schwer verletzt, konnte aber inzwischen in seine Heimat zurückkehren.
Zwei Wochen lang fahndete die Polizei nach dem Täter, bis sie am Dienstag Vollzug melden konnte. Die Beamten nahmen einen 20 Jahre alten Mann aus Syrien in unmittelbarer Nähe des Tatorts fest, er kam sofort in Untersuchungshaft. Das mutmaßliche Tatwerkzeug, ein Küchenmesser, war der einzige Anhaltspunkt, den die Ermittler hatten. Die Spuren darauf führten offenbar zu einem Treffer in der Fahndungsdatei: Der Mann ist mehrfach und auch einschlägig vorbestraft, und er war erst wenige Tage zuvor aus der Jugendstrafvollzugsanstalt in Regis-Breitingen bei Leipzig entlassen worden.
Er gilt als islamistischer Gefährder, stand unter Führungsaufsicht und war dazu verpflichtet, sich regelmäßig beim Polizeirevier in Dresden-Mitte zu melden. An die Auflage habe er sich sowohl vor als auch nach der Tat gehalten, teilte die Staatsanwaltschaft Dresden am Donnerstag mit. Führungsaufsicht bedeute jedoch keine Rundumüberwachung. Der „eng begrenzte Katalog an Weisungen“ sei „in diesem Fall ausgeschöpft worden“.
„Schlafende Zelle“
Doch allein ein Blick auf die Strafakte des mutmaßlichen Täters wirft die Frage auf, ob die Sicherheitsbehörden die Gefährdungslage in diesem Fall nicht erheblich unterschätzt haben. Abdullah A.H.H., der aus der Gegend um Aleppo stammen soll, kam im Oktober 2015 nach Deutschland und stellte im Mai 2016 einen Asylantrag.
Noch im gleichen Monat sei er als Kriegsflüchtling anerkannt worden, erklärte das Landeskriminalamt am Donnerstag. 2019 sei H. dieser Status wegen zahlreicher Straftaten wieder aberkannt und am 27. November 2019 seine Ausweisung aus Deutschland beschlossen worden. Diese jedoch konnte wegen des Abschiebestopps nach Syrien, der auch für verurteilte Straftäter noch bis Ende dieses Jahres gilt, nicht vollzogen werden. H. lebte seitdem lediglich mit einer Duldung in Deutschland.
Der Tatverdächtige ist bereits beträchtlich vorbestraft. Das Oberlandesgericht Dresden verurteilte ihn Ende November 2018 wegen Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Werbens um Mitglieder und Unterstützer für eine terroristische Vereinigung im Ausland, öffentlichen Verwendens von Kennzeichen eines verbotenen Vereins, Körperverletzung, Bedrohung, Schwarzfahrens und Hausfriedensbruchs zu einer Gesamtjugendstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Während des Prozesses gestand H. im Wesentlichen die ihm zur Last gelegten Taten.
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