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#Bis zu 5000 Euro Nebenkosten mehr für eine Familie

„Bis zu 5000 Euro Nebenkosten mehr für eine Familie“

Steigende Materialpreise, steigende Zinsen, steigende Energiekosten: Die Wohnungswirtschaft warnt, dass der Bau von bezahlbaren Wohnungen un­ter den aktuellen Umständen kaum noch möglich ist. Laut einer am Donnerstag vorgestellten Studie des Gesamtverbands der Wohnungswirtschaft (GdW) lagen die Baupreise für Wohngebäude im ersten Quartal dieses Jahres 14,3 Prozent über denen im ersten Quartal 2021.

Gegenüber 2019 hätten sich die Baupreise sogar um 21,8 Prozent erhöht. Der Anstieg der Kosten treibe auch die Mieten in die Höhe, die verlangt werden müssten, damit ein Neubau sich rechne. Mitte 2021 seien im Mittel noch 10,62 Eu­ro Kaltmiete je Quadratmeter nö­tig ge­wesen, um mit einem Neubauprojekt eine Rendite von jährlich 3,5 Prozent zu erzielen. Mitte dieses Jahres seien es wegen der gestiegen Bau- und Zinskosten schon 16,87 Euro je Quadratmeter. Setzt sich diese Entwicklung so fort, hält der Verband Neubaumieten von 20 Euro und mehr je Quadratmeter für denkbar.

An der Zielgruppe vorbei gebaut

Für GdW-Präsident Axel Gedaschko steht fest, dass sich angesichts solcher Zahlen die Neubauziele der Bundesregierung nicht erreichen lassen. „Die 400.000 neuen Wohnungen pro Jahr sind Makulatur“, sagte er. Knapp 71 Prozent der Mitgliedsunternehmen würden Bauvorhaben zeitlich zurückstellen oder ganz aufgeben. „Wir bauen an unserer Zielgruppe vorbei, weil die Preise so stark gestiegen sind. Das Ergebnis ist: Es wird weniger ge­baut.“ Der GdW vertritt rund 3000 Wohnungsunternehmen in Deutschland. Dazu zählen städtische Wohnungsunternehmen und Genossenschaften, aber auch die börsennotierte Vonovia. Die Mitglieder repräsentieren etwa 30 Prozent der Mietwohnungen in Deutschland.

Kritisch sieht der Verband auch die von der Politik geplanten Verschärfungen der Neubaustandards für den Klimaschutz, et­wa eine Pflicht für Solardächer und auch die Quasi-Wärmepumpenpflicht von 2024 an. Die Preise für Solarkollektoren seien innerhalb eines Jahres um 23 Prozent gestiegen, rechnete Gedaschko vor. „Hier wird anscheinend ziemlich gut verdient.“ Er befürchtet deshalb einen weiteren Anstieg der Baupreise und damit auch der Neubaumieten. Der Bundestag be­schloss am Donnerstag eine Gesetzesnovelle, wonach Neubauten vom kommenden Jahr an nur noch 55 Prozent der Energie eines sogenannten Referenzhauses benötigen dürfen. Aktuell sind noch 75 Prozent erlaubt.

Wenig erbaulich liest sich auch der Ausblick des Verbands auf den zu erwartenden Anstieg der Nebenkosten. Ein Ein-Personen-Haushalt müsse in diesem Jahr für Energie gegenüber 2021 mit Mehrkosten von im günstigsten Fall 985 Euro rechnen, im ungünstigsten Fall seien es 2749 Euro zusätzlich. Für einen Vier-Personen-Haushalt bewege sich der zu erwartende Kostenanstieg zwischen 1818 und 5074 Euro, wobei der Verband eher einen Betrag am oberen Ende dieser Bandbreite erwartet.

Der von der Politik diskutierte Kündigungsstopp für Mieter, die ihre Nebenkosten nicht zahlen können, helfe da wenig, sagte Gedaschko. „Was nutzt ein Moratorium, wenn die Menschen auch hinterher nicht in der Lage sind, das zu bezahlen, was sie bezahlen müssten?“ Er schlug unter anderem vor, den CO2-Preis auf Energie vorübergehend nicht mehr zu erheben.

Vonovia lässt Monteure die Temperatur drosseln

Für Aufsehen sorgte am Donnerstag die Ankündigung des größten deutschen Wohnungskonzerns Vonovia, die Heizungen in seinen Wohnungen zwischen 23 und 6 Uhr auf 17 Grad Celsius drosseln zu wollen. „Um möglichst viel Gas in unseren Beständen einzusparen, werden wir sukzessiv ei­ne Nachtabsenkung der Heizungstemperatur bei den Gas-Zentralheizungen einführen“, teilte ein Sprecher mit. Tagsüber und in den Abendstunden könnten die Mieter aber weiter wie gewohnt heizen. Die Warmwasserversorgung sei nicht betroffen. Monteure nähmen die Änderungen in den kommenden Monaten vor.

Rechtlich sind solche Anpassungen heikel. Während der Heizperiode vom 1. Oktober bis 30. April müssen Vermieter eine zentrale Heizungsanlage nach An­gaben des Deutschen Mieterbunds so einstellen, dass eine Mindesttemperatur in der Wohnung zwischen 20 und 22 Grad Celsius erreicht werden kann. Nachts reichten 18 Grad Celsius aus.

In einem Gesetz festgelegt sind diese Temperaturen nicht, es gibt aber diverse Urteile dazu und oft auch Vereinbarungen in Mietverträgen, die eigentlich nur in ge­genseitigem Einvernehmen geändert werden können. Ob es Klagen von Mietern gibt, wenn Temperaturen einseitig ge­senkt werden, bleibt abzuwarten. Vor Ta­gen hatte bereits eine Wohnungsgenossenschaft aus Sachsen die Versorgung mit Warmwasser auf bestimmte Uhrzeiten begrenzt – auch dies, ohne die Mieter vorher zu fragen, ob sie einverstanden sind.

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