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#Bundestag will die Suizidassistenz neu regeln



Suizid als Ausdruck autonomer Selbstbestimmung demnächst auch auf Palliativstationen (unser Bild), in Hospizen und kirchlichen Pflegeeinrichtungen? Viele Fragen, wenig Antworten.

Bild: © epd-bild / Werner Krüper

Mehr als drei Jahre nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts will der Bundestag die Suizidassistenz aufs Neue regeln. Kann das gut gehen?

Über kein Thema haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestags im vergangenen Jahrzehnt häufiger und emotionaler debattiert als über das Recht auf den Tod von eigener Hand. Nicht, dass dieses Recht von jemandem oder gar von Staats wegen bestritten wurde. Anders als etwa in Österreich stand auch die Beihilfe zu einem Suizid in Deutschland nie unter Strafe.

Wohl aber riefen die Aktivitäten von Sterbehilfevereinen Politiker aller Parteien auf den Plan. Nach einem Prozess, den der damalige Bundestagspräsident Norbert Lammert als das wohl anspruchsvollste Gesetzgebungsvorhaben der Legislaturperiode bezeichnete, fand sich im November 2015 eine Mehrheit für ein Gesetz, dass die geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid unter Strafe stellte.

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