#Ein Amtsgerichts-Beschluss nach dem andern? Geklontes Recht? – Gesundheits-Check
„Ein Amtsgerichts-Beschluss nach dem andern? Geklontes Recht? – Gesundheits-Check“
Der Beschluss war noch in der Entwurfsfassung in die Querdenker-Foren gelangt. In den Beschluss integriert waren drei Gutachten – von Herrn Kuhbandner, Frau Kappstein und Frau Kämmerer – alle drei aus der MWGFD-organisierten Querdenkerei. Die Annahme, das Gericht habe in den Gutachten nach Aufklärung in der Sache gesucht, muss bei dieser Einseitigkeit nicht ernsthaft in Betracht gezogen werden. Inzwischen gibt es Anzeigen wegen Rechtsbeugung gegen den Richter.
Und wieder ist der Beschluss umgehend auf den einschlägigen Foren öffentlich gemacht worden (Amtsgericht Weilheim, Abteilung für Familiensachen, Az.: 2 F 192/21).
Ich bin gespannt, was der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, der im Januar in einem ähnlichen Fall wie dem damals im Weimar verhandelten dem Weimarer Gericht attestierte, „es maße sich (…) eine Sachkunde an, die ihm angesichts der hochkomplexen Situation ersichtlich nicht zukomme“, zu dieser Aktion vor seiner Haustür sagt. Diesem Vorwurf bauen den verquerten Amtsrichter durch die Gutachten ja nun vor.
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