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#„Ein Auftragsmord staatlicher russischer Stellen“

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„Ein Auftragsmord staatlicher russischer Stellen“

Die Brisanz dieses Prozesses bringt Bundesanwalt Ronald Georg am Mittwochvormittag im Kriminalgericht Moabit in einem Satz auf den Punkt. „Es handelt sich nach unseren Erkenntnissen um einen Auftragsmord staatlicher russischer Stellen“, sagt der Ankläger am Rande des ersten Verhandlungstags. Moskau habe mit dem Mord im August 2019 im Berliner Tiergarten einen „Staatsfeind“ liquidieren wollen, weil dieser im Tschetschenienkrieg gegen Russland gekämpft habe.

Markus Wehner

Das Opfer war der 40 Jahre georgische Staatsbürger Selimchan Changoschwili, ein Tschetschene, der als Asylbewerber in Deutschland lebte und auch einen Pass auf den Namen Tornike Kawtaraschwili besaß. Die Bundesanwaltschaft wird versuchen, das Gericht in den kommenden 24 Verhandlungstagen von der Auffassung zu überzeugen, dass Moskau und das bedeutet letztlich die oberste Führung im Kreml um Präsident Wladimir Putin den Mordbefehl gab. Die Indizien und Beweise, die die Bundesanwaltschaft gesammelt hat, wiegen schwer. Am Ende könnte ein Urteil stehen, dass die ohnehin schwierigen Beziehungen zwischen Berlin und Moskau noch weiter belasten dürfte. Bundeskanzlerin Angela Merkel hat schon mit Konsequenzen gedroht, falls das Uriel so ausfalle.

Unklarheit beim Namen

Schon der erste Verhandlungstag macht klar, dass es ein ungewöhnlicher Prozess ist. Der russische Angeklagte war in einer kleinen Polizeikolonne von drei Wagen, in denen maskierte und schwer bewaffnete Beamte saßen, mit Blaulicht und hoher Geschwindigkeit eine halbe Stunde vor Prozessbeginn in das Gerichtsgebäude in der Turmstraße gebracht worden. Wer der Angeklagte ist, darüber gibt es unterschiedliche Auffassungen, wie Olaf Arnoldi, der Vorsitzenden Richter des 2. Strafsenats des Kammergerichts, gleich zu Beginn der Verhandlung klarmachte. Er werde den Angeklagten wahlweise mit „Sokolow“ oder „Krassikow“ anreden, „das zeigt, dass ich nicht festgelegt bin“. Letztlich benutzt er dann aber die Formulierung „Herr Angeklagter“. Einig sind sich Bundesanwaltschaft und die Verteidigung nur bei dessen Vornamen: Wadim.

Für den Angeklagten, der sich am ersten Prozesstag nicht äußerte, machte einer seiner drei  Anwälte die Angaben zur Person: Wadim Andrejewitsch Sokolow, geboren am 20. August 1970 in Irkutsk, nicht verheiratet und Bauingenieur, wohnhaft in der Stadt Brjansk.  Die Anklage hingegen geht davon aus, dass es sich in Wirklichkeit um Wadim Nikolajewitsch Krassikow handelt, geboren in Kasachstan am 10. August 1965, also fünf Jahre älter. Über seinen Anwalt lässt der Angeklagte ausrichten, dass er eine solche Person nicht kenne.

„Staatliche Stellen der Zentralregierung der Russischen Föderation“ hätten den Auftrag erteilt, Changoschwili alias Kawtaraschwili „zu liquidieren“, führt Bundesanwalt Georg in der Verlesung der Anklage aus. Denn er sei im Zweiten Tschetschenienkrieg von 1999 bis 2004 der Anführer einer Miliz gewesen, die gegen die russischen Streitkräfte gekämpft hätten. Auch danach hätte er von Georgien aus Angriffe auf russischem Territorium mit vorbereitet. Der russische Inlandsgeheimdienst FSB habe dem Bundeskriminalamt in einem Schreiben vom 13. Juli 2012 mitgeteilt, dass es sich bei dem späteren Mordopfer um ein Mitglied der terroristischen Organisation „Kaukasisches Emirat“ handele, das Terroristen ausbilde. In deutschen Sicherheitsbehörden geht man davon aus, dass Changoschwili auf einer „Todesliste“ von Staatsfeinden gestanden hat, die von den russischen Nachrichtendiensten „abgearbeitet“ wird.

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