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Was ist ein „echter“ Geheimdienst? Darunter dürfte jeder etwas anderes verstehen, auch jeder Rechtsstaat. Doch niemand aus dem zivilisierten Teil der Welt dürfte ernsthaft die Ansicht vertreten, ein Agent oder auch ein Soldat oder Polizist habe das Recht, alles zu tun, habe Befugnisse ohne jede Grenze. Das gilt auch für Länder, die für ziemlich robustes staatliches Handeln bekannt sind, wie Israel oder die USA.
In Deutschland, wo die Bindung an das (geschriebene) Recht traditionell stark ausgeprägt ist, legt man großen Wert auf die Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten. Das hat seinen Grund noch im Besatzungsrecht und fußt auf dem Unwesen der Gestapo. Wer, wie die Geheimdienste, vieles weiß, soll nicht die exekutiven Befugnisse der Polizei haben. Und wer, wie die Polizei, weitreichende Befugnisse hat, soll nicht alles wissen würfen.
Das Trennungsgebot ist längst aufgeweicht
Doch warum eigentlich nicht? Das „Trennungsgebot“, das nun von den Gegnern der umfangreichen Reform der Dienste permanent ins Feld geführt wird, ist im Angesicht neuer Bedrohungen längst aufgeweicht. Und es ist nicht in Stein gemeißelt.
Entscheidend ist die Bindung aller staatlichen Organe an das Recht und deren rechtsstaatliche Kontrolle. Man kann nicht einen Informationsaustausch zwischen Nachrichtendiensten und Polizei aus historischen Gründen untersagen, wenn dadurch heute Bürger und ihre Rechte gefährdet werden. Die deutschen Dienste müssen sich nicht verstecken und auch nicht auf andere schielen. Aber in diesen Zeiten, in denen es mehr als nur hybride Angriffe auf unser Gemeinwesen gibt, ist internationale Zusammenarbeit elementar. Deutschland darf nicht von lebenswichtigen Informationen abgeschnitten werden.
Das Land muss nach innen und außen jederzeit handlungsfähig sein. Die Abwehr einer akuten Drohnengefahr muss ohne Antrag und Verwaltungsverfahren möglich sein. Klar ist aber auch: Zwangsmaßnahmen, Sabotage und Durchsuchungen dürfen nur auf bestimmter gesetzlicher Grundlage erfolgen und müssen rechtsstaatlich überprüfbar sein.
Regierung wie Opposition müssen im Blick behalten: Es geht nicht um den Ausbau der Dienste als Selbstzweck oder ihren Wettbewerb untereinander, sondern um den Schutz der Bürger.
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