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#Ein „Magnitsky Act“ für Europa?

Ein „Magnitsky Act“ für Europa?

Die Europäische Union bekommt ein weiteres Sanktionsregime. Künftig kann sie schwere Menschenrechtsverletzungen weltweit ahnden, und zwar direkt, ohne zuerst einen Rahmenbeschluss über ein Land oder eine Region treffen zu müssen. Fast zwei Jahre lang ist darum in Brüssel gerungen worden, es war eine Priorität der EU-Kommission, des Parlamentes und der Mitgliedstaaten. Jetzt haben sich die EU-Botschafter unter deutschem Ratsvorsitz geeinigt. Die Außenminister werden den Beschluss in ihrer Ratssitzung am kommenden Montag formal annehmen. Die ersten Listungen könnten nach Angaben von Diplomaten schon im ersten Quartal des nächsten Jahres erfolgen.

Thomas Gutschker

Thomas Gutschker

Politischer Korrespondent für die Europäische Union, die Nato und die Benelux-Länder mit Sitz in Brüssel.

Sanktionen unter dem neuen Regime können sich gegen natürliche und juristische Personen richten, also auch Unternehmen oder Institutionen. Es geht, wie auch sonst, um Einreise- und Vermögenssperren sowie das Verbot, den Betroffenen neue Ressourcen zugänglich zu machen. Alle Maßnahmen müssen einstimmig beschlossen werden. Hier blieben die Staaten beim auch sonst üblichen Konsensprinzip, die EU-Kommission hatte eine qualifizierte Mehrheit vorgeschlagen. Das hätte Blockaden wie zuletzt durch Zypern verhindert. Das Land hatte wochenlang Sanktionen gegen Belarus mit parallelen Maßnahmen gegen die Türkei verknüpft und damit aufgehalten.

Das Sanktionsregime bezieht sich auf „schwere Menschenrechtsverletzungen weltweit“. Als Tatbestände werden genannt: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Folter, Sklaverei, außergesetzliche Tötungen und willkürliche Verhaftungen. Wenn es zu „systematischen und weitreichenden Verstößen“ kommt, können noch weitere Tatbestände geahndet werden: Menschenhandel, sexuelle Gewalt sowie Verstöße gegen die Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit, die Meinungs- und die Religionsfreiheit. All das wird aus UN-Konventionen abgeleitet. Damit hat sich eine weite Auslegung durchgesetzt. In Deutschland etwa ist die Versammlungsfreiheit „nur“ ein Bürgerrecht.

Magnitskij ermittelte gegen korrupte russische Beamte

Die EU will so die Rolle der Menschenrechte in ihrer Außenpolitik stärken. Bisher kann sie Verstöße gegen die Menschenrechte nur in einem definierten geographischen Rahmen ahnden. Das betrifft etwa die Sanktionen gegen Belarus und Venezuela. In anderen Fällen, bei Cyberangriffen und Chemiewaffeneinsätzen, hat die Union in den vergangenen Jahren schon die Möglichkeit für direkte Maßnahmen geschaffen. Gerade im Fall Nawalnyj war beklagt worden, dass ein Menschenrechtsregime noch fehlte.

Vorbild dafür ist ein amerikanisches Gesetz von 2016, der Global Magnitsky Act. Der Name geht auf einen russischen Wirtschaftsprüfer zurück. Sergej Magnitskij hatte gegen korrupte Beamte im russischen Innenministerium ermittelt. Daraufhin war er selbst verhaftet worden und starb 2009 unter ungeklärten Umständen in einem Untersuchungsgefängnis. Der Fall hatte die Vereinigten Staaten dazu veranlasst, zuerst Sanktionen gegen russische Beamte zu verhängen, die für Magnitskijs Tod verantwortlich gemacht wurden, und dies dann auf Menschenrechtsverletzer weltweit auszuweiten.

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