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#Ein zünftiger Erbstreit und richtig verzeihen

Ein zünftiger Erbstreit und richtig verzeihen

Liebe Leserin, lieber Leser, es ist ein sonniger Tag im Mai, als sich die Trigema-Eignerfamilie Grupp auf die Terrasse ihrer Villa setzt, um mit unserem Wirtschaftsredakteur Gustav Theile über die Erbregelung zu sprechen. Sie ist bemüht, ein harmonisches Bild abzugeben. Das fängt schon mit der Kleidung an: Vater und Sohn tragen Anzüge mit ihren Initialen „W.G.“. Mutter und Tochter haben sich für einfarbige Kleider in den Trigema-Farben entschieden: Mutter weiß, Tochter blau. Die Konstellation – das wissen sie, auch wenn sie Einigkeit demonstrieren – hat alle Zutaten, die es für einen zünftigen Erbstreit braucht: starke, eigenwillige und ehrgeizige Charaktere, lange Traditionen, viel Vermögen. Und einer, das steht fest, wird verlieren. Es klingt wie im Drehbuch. Setzen Sie sich doch in Gedanken einfach einmal gemeinsam mit Theile auf die Terrasse am Pool. Kleine Schmonzette am Rande: Whatsapp ist für den Vater irgendwie nichts mehr.

Wenn andere uns Schlimmes antun – wovon hängt es dann eigentlich ab, wie wir reagieren? „Es gibt Angriffe, die für uns alle nur sehr schwer oder sogar gar nicht auszuhalten sind“, sagt die Psychotherapeutin und Buchautorin Verena Kast im Gespräch mit Katrin Hummel, Redakteurin im Ressort „Leben“ der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. Ganz allgemein aber könnten Menschen, die empathisch seien und sich leicht in andere einfühlen könnten, besser verzeihen als Menschen, die sehr von sich selbst überzeugt seien und die Fehler immer nur bei anderen suchten. „Leute, die sagen: Wenn alle so wären wie ich, dann wäre die Welt noch in Ordnung – die können nur sehr schlecht verzeihen“, sagt Kast. Sie sähen es als Schwäche an. „Dabei ist es eine Stärke.“ Und: Dann gäbe es da noch einen Unterschied zwischen Verzeihen und Versöhnen. Wie wahr.

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Viele Anleger schließen aus Angst vor steigenden Zinsen einen Bausparvertrag ab. Unser Finanzfachmann Volker Looman mahnt: Vor allem in Kombination mit Festkrediten ist Vorsicht geboten. Bei seinen „Wanderungen“ durch die Vermögen privater Anleger stößt er nach eigenem Bekunden häufig auf Festdarlehen, die mithilfe von Bausparverträgen getilgt werden sollen. Da kann er sich nur selten die Frage verkneifen, warum diese Verträge abgeschlossen worden sind. Die meisten Leute antworteten mit einem verlegenen Lächeln, dass sie ihm das auch nicht sagen könnten. Aber ist es normal, einfach einen Vertrag abzuschließen und nicht zu wissen, wofür die Sache dient? Looman findet nein.

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Viele Grüße aus der Redaktion,

Ihr Carsten Knop
Herausgeber
Frankfurter Allgemeine Zeitung

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