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#Eine unendliche Liste des Grauens

Eine unendliche Liste des Grauens



Der syrische Angeklagte Anwar R. im Juni in Koblenz

Bild: Reuters

Im Koblenzer Strafprozess gegen Mitglieder des syrischen Regimes geht es um Folter. Sexualisierte Gewalt, die System hat in syrischen Gefängnissen, spielt kaum eine Rolle. Es gibt Forderungen, die Anklage zu erweitern.

Rowaida Kanaan arbeitete in ihrer syrischen Heimat als Mathematiklehrerin und Journalistin. Sie engagierte sich in der Opposition, war insgesamt fünf Mal inhaftiert. In den Gefängnissen hörte sie die Schreie der Folteropfer und sah deren ausgemergelte Körper auf den Fluren liegen. Die Wärter hätten sie als „Prostituierte“ beschimpft, nie aber mit ihrem Namen angesprochen. Sie sei belästigt, geschlagen, angefasst worden. „Selbst wenn ich Opfer von Vergewaltigungen geworden wäre, würde ich nicht darüber sprechen“, sagt sie in einem Videogespräch aus ihrer neuen Heimat Paris. Doch seien Vergewaltigungen in syrischen Gefängnissen und Polizeistationen „Teil der Maschinerie“.

Julian Staib

Julian Staib

Politischer Korrespondent für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland mit Sitz in Wiesbaden.

Im November trat Kanaan als Nebenklägerin vor dem Oberlandesgericht Koblenz auf. Dort wird seit dem Frühjahr Rechtsgeschichte geschrieben. Seit April läuft der weltweit erste Strafprozess gegen Mitglieder des syrischen Regimes. Das Verfahren fußt auf dem Weltrechtsprinzip, das es ermöglicht, schwere Menschenrechtsverbrechen unabhängig davon zu ahnden, wer sie begangen hat, wo sie begangen wurden und gegen wen sie gerichtet sind. Es ist ein Mammutprozess, in dem akribisch Folter in syrischen Gefängnissen aufgearbeitet wird.

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