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#Entwurf zum neuen Infektionsschutzgesetz der Bundesregierung

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Entwurf zum neuen Infektionsschutzgesetz der Bundesregierung

Im Kampf gegen Corona plant die Bundesregierung harte Ausgangssperren und eine weitere Einschränkung privater Kontakte. So steht es im Entwurf zum neuen Infektionsschutzgsetz des Bundes, der am späten Freitagnachmittag in die Abstimmung zwischen den beteiligten Ministerien gegeben worden ist und der der F.A.Z. vorliegt.

Patrick Bernau

Patrick Bernau

Verantwortlicher Redakteur für Wirtschaft und „Geld & Mehr“ der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

Zuletzt war die Ministerpräsidentenkonferenz am Montag abgesagt worden. Stattdessen will die Bundesregierung jetzt das Infektionsschutzgesetz ändern, um den Lockdown zentral für den ganzen Bund zu verschärfen.

Dem Entwurf zufolge treten die Maßnahmen in Kraft, wenn die Inzidenz im Landkreis drei Tage lang über 100 liegt – sie gelten dann vom übernächsten Tag an. Von 21 bis 5 Uhr darf den Plänen entsprechend niemand die Wohnung verlassen, es sei denn zur Versorgung von Tieren, zu medizinischen Notfällen, aus beruflichen Gründen oder zur Betreuung von Kindern, Alten und Kranken. Die Bundesregierung soll zudem weitere Verordnungen erlassen dürfen.

Schulen sollen nur mit Tests öffnen

Private Kontakte sollen weiter beschränkt werden: Jeder Haushalt darf nur noch einen Gast je Tag empfangen. Kindergärten und Schulen dürfen nur noch Kinder vor Ort empfangen, die zwei Mal in der Woche getestet werden – und auch das nur, solange die Inzidenz unterhalb von 200 bleibt. Wenn Kindergärten und Schulen schließen, wird die Notbetreuung auf ein Fünftel der Kinder beschränkt – egal ob sie wegen der Inzidenz oder wegen mangelnder Tests schließen.

Arbeitgeber müssen dem Entwurf zufolge mit einem Bußgeld rechnen, wenn sie ihren Mitarbeitern kein Homeoffice ermöglichen, wo das möglich wäre. Eine Testpflicht am Arbeitsplatz ist in dem Entwurf nicht enthalten. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat allerdings bereits angekündigt, kommende Woche eine Verordnung in der Bundesregierung zu diskutieren, mit der die Arbeitgeber verpflichtet werden sollen, ihren Mitarbeitern Tests anzubieten.

Derzeit ist noch nicht klar, wie der Entwurf in der Ressortabstimmung noch verändert wird. Ganz unverändert wird er wohl nicht bleiben, bevor er kommende Woche in den Bundestag geht. Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) hatte gesagt, das Gesetz lasse sich zur Not in einer Sitzungswoche ändern, „wenn alle wollen“.

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