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#Ermittlungen gegen gesamten Grünen-Bundesvorstand

Ermittlungen gegen gesamten Grünen-Bundesvorstand

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen gegen den gesamten Bundesvorstand der Grünen wegen umstrittener Corona-Sonderzahlungen eingeleitet. Es gebe „den Anfangsverdacht der Untreue“, sagte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Berlin, Martin Steltner, der Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch. Anlass seien „mehrere Anzeigen“ von Privatleuten. Steltner bestätigte damit Angaben des Magazins „Spiegel“.

Ein Grünen-Sprecher bestätigte ebenfalls, dass es Ermittlungen gebe. „Es geht dabei um die Mitwirkung der Mitglieder des Bundesvorstandes an Beschlüssen zur Auszahlung von sogenannten ‚Corona-Boni‘, die – wie bereits bekannt – 2020 an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesgeschäftsstelle und zugleich an den Bundesvorstand gezahlt worden waren“, erklärte der Parteisprecher.

Der Vorstand sei „aus Sicht aller Beteiligten“ zu den entsprechenden Beschlüssen berechtigt gewesen, so der Grünen-Sprecher. Die Mitglieder hätten die Boni inzwischen zurückgezahlt. „Die betroffenen Vorstandsmitglieder und die Bundesgeschäftsstelle kooperieren vollumfänglich mit der Staatsanwaltschaft, um den Sachverhalt schnell und vollständig aufzuklären.“

Dem sechsköpfigen Bundesvorstand gehören Außenministerin Annalena Baerbock und Wirtschaftsminister Robert Habeck an, die beide derzeit noch Grünen-Vorsitzende sind. Weitere Mitglieder sind die stellvertretenden Bundesvorsitzenden Jamila Schäfer und Ricarda Lang, Bundesgeschäftsführer Michael Kellner und Schatzmeister Marc Urbatsch.

Da alle außer Urbatsch auch Mitglieder des Bundestags sind, musste das Parlament informiert werden, bevor das Ermittlungsverfahren eingeleitet werden konnte. Laut „Spiegel“ geschah dies bereits im Dezember, die Staatsanwaltschaft habe dann am 6. Januar das strafrechtliche Ermittlungsverfahren formell eingeleitet.

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte, es habe mehrere Strafanzeigen von privater Seite gegeben. Die Ermittlungen liefen seit dem 6. Januar. Bereits parteiinterne Rechnungsprüfer hatten die Zahlungen beanstandet.

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