#Erneuter Teil-Lockdown: Diese Maßnahmen und Beschränkungen gelten ab dem 02. November
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„Erneuter Teil-Lockdown: Diese Maßnahmen und Beschränkungen gelten ab dem 02. November“
Entschieden wurde auch, dass es ab Montag, den 02. November, deutschlandweit wieder massive Kontakteinschränkungen, Schließungen von Restaurants und Freizeiteinrichtungen geben wird, denn nur so sei das exponentielle Wachstum der Neuinfektionen zu stoppen und ein Kollaps des Gesundheitssystem zu verhindern. Was im Detail beschlossen wurde und welche Regeln ab Montag deutschlandweit und somit auch in Berlin für vier Wochen gelten, lest ihr hier:
Kontaktbeschränkungen
Ab Montag, den 02. November, dürfen sich im Freien maximal zehn Personen aus zwei Haushalten treffen. Wer gegen die Regel verstößt, muss mit Strafen rechnen. Damit die Kurve der Neuinfektionen bis Dezember hoffentlich wieder abflachen kann, müssen sowohl die privaten als auch öffentlichen Kontakte erheblich (um 50 bis 75 Prozent) reduziert werden.
Maskenpflicht
Auf Wochen-, Floh- und Weihnachtsmärkten muss die Maske in Zukunft getragen werden. Das Gleiche gilt in zehn Einkaufsstraßen. Dazu zählen die Bergmannstraße, die Friedrichstraße, der Ku’damm, die Karl-Marx-Straße, die Wilmersdorfer Straße, die Tauentzienstraße, die Wilmersdorfer Straße, der Kurfürstendamm, die Altstadt Spandau, die Schloßstraße, die Bölschestraße sowie die Alte Schönhauser Straße.
Heute wurde die Maskenpflicht nochmals zusätzlich auf 23 öffentlichen Plätzen und Straßen in Berlin ausgeweitet. Dazu gehören: der Rosa-Luxemburg-Platz, der Rosenthaler Platz, der Alexanderplatz, die Rathausstraße, der Bebelplatz, der Hackescher Markt, der Lustgarten, der Leipziger Platz, der Pariser Platz, Unter den Linden und Karl-Liebknecht Straße, der Potsdamer Platz, der Washingtonplatz/Europaplatz, die Turmstraße, das Kottbusser Tor, der Lausitzer Platz, der Boxhagener Platz, der Hermannplatz und die Hermannstraße, die Sonnenallee, der Breitscheidplatz, der Hardenbergplatz, der Olympischer Platz und der Wittenbergplatz.
Gastronomie
Restaurants, Cafés, Gaststätten, Bars und Kneipen müssen ab dem 02. November vorübergehend für die nächsten vier Wochen dicht machen und dürfen keine Gäste mehr empfangen. Außer-Haus-Lieferungen und Abholungen von Speisen für den Verzehr zu Hause sind aber gestattet.
Schulen und Kitas
Oberstes erklärtes Ziel der Ministerpräsident*innen ist es, die Schulen und Kindergärten nicht schließen zu müssen, sie bleiben unter strengen Hygienemaßnahmen deshalb weiterhin offen, wenn auch unter strikten Hygienemaßnahmen und mit strikten Belüftungskonzepten.
Veranstaltungen und Kultur
Auch die Kultur- und Veranstaltungsbranche trifft es hart: Den kompletten November über sind jegliche Events, Vorstellungen und größere Zusammenkünfte untersagt. Theater, Kinos, Opern und Konzerthäuser müssen ab dem 02. November für vier Wochen komplett schließen. Auch Messen, Freizeitparks und Spielhallen sind betroffen.
Pflegeheime und Jugendhilfe
Pflegebedürftige, Senior*innen und Menschen mit Beeinträchtigungen sollen besonders geschützt werden. Anders als im März, sollen Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen aber nicht generell untersagt werden, damit keine soziale Isolation herrsche. Stattdessen sollen jetzt bereitstehende Corona-Schnelltests zur Verfügung gestellt werden, damit ein sicherer Kontakt erfolgen kann. Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe sowie andere Beratungseinrichtungen sollen auch geöffnet bleiben.
Dienstleistungen
Dienstleistungen in allen Bereichen, wo eine große körperliche Nähe erforderlich ist, sollen ebenfalls im November untersagt werden. So müssen Kosmetikstudios, Massagepraxen oder Tattoo-Studios schließen. Friseursalons dürfen dieses Mal offen bleiben und auch medizinisch notwendige Behandlungen, etwa Physiotherapie, dürfen weiterhin vorgenommen werden.
Einzelhandel
Geschäfte im Groß- und Einzelhandel dürfen offen bleiben, allerdings darf sich nicht mehr als ein*e Kund*in auf einer Fläche zehn 10 Quadratmetern aufhalten. Auch Industriebetriebe und Handwerkstätten dürfen geöffnet bleiben.
Gottesdienste und Demonstrationen
Gottesdienste und Demonstrationen dürfen unter Auflagen weiterhin stattfinden, da die Religions- und Versammlungsfreiheit nach dem Grundgesetz geschützt werden sollen.
Sport
Reisen
Touristische Übernachtungen im Inland sind verboten und sollen nur noch in absolut notwendigen Fällen ermöglicht werden. In Bezug auf Reisen gelten weiterhin die Reisewarnungen des Auswärtigen Amts, das alle Risikogebiete in Europa ausweist. Auch, wenn Reisen nicht prinzipiell verboten sind, wird dringend davon abgeraten. Alle Bürger*innen sind darüber hinaus dazu aufgefordert, auf private Reisen, Ausflüge und Besuche zu verzichten. Die Grenzen sollen aber möglichst offen bleiben im November.
Homeoffice
Im Zuge der hohen und rapide ansteigenden Corona-Infektionszahlen, wenden sich Bund und Länder eindringlich an Unternehmen, Heimarbeit zu ermöglichen, wo immer es geht.
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