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#Palmer äußert sich vorschnell zu Mord an Gambier

Dem Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer (derzeit parteilos) wird wieder einmal Rassismus vorgeworfen. Hintergrund ist eine Äußerung Palmers zum Mord an einem gambischen Asylbewerber. Der Mann wurde am 23. März im Alten Botanischen Garten in Tübingen umgebracht, einer Grünanlage, in der mit Drogen gehandelt wird.

Palmer hatte schon einen Tag nach der Tat, als die genaueren Umstände noch nicht ausermittelt waren, das Opfer als Teil der Drogenszene diskreditiert und die Asylpolitik der Bundesregierung für den Todesfall mitverantwortlich gemacht: „Es ist der Ort der offenen Drogenszene, die vor allem von Geflüchteten aus Gambia betrieben wird. (…) Nun ist offenbar einer der Dealer erstochen worden. Das ist an sich schrecklich. Die Tat ist durch nichts zu rechtfertigen. Es war aber nicht unvermeidbar.“ Man dürfe „kriminelle Asylbewerber“ nicht in Kommunen unterbringen.

Am Donnerstagabend distanzierte sich nun der Gemeinderat vom Vorgehen des Oberbürgermeisters. Baubürgermeister Cord Soehlke (parteilos) und Sozialbürgermeisterin Daniela Harsch (SPD) nahmen demonstrativ nicht auf der Bürgermeisterbank Platz. Die Gemeinderätin Annette Schmidt (AL/Grüne) sagte, der OB bediene „rassistische Stereotype“. Palmer selbst sagte, er habe eine konstruktive Debatte erschwert.

Seit Palmers Verwendung des Wortes „Negerschwanz“ und dem mit einem Vergleich beendeten Parteiausschlussverfahren im April 2022 ist dies nun ein neuer Fall, mit dem er sich in Misskredit bringt. Zwischen Anhängern und Gegnern Palmers im Tübinger Kreisverband läuft gerade ein Mediationsverfahren. Ob die neue Aussage Palmers seine Wiederaufnahme bei den Grünen gefährdet, ist derzeit noch unklar. Sozialbürgermeisterin Daniela Harsch sagte der F.A.Z.: „Ein Oberbürgermeister sollte Ermittlungsergebnisse abwarten, bevor er sich öffentlich äußert.“

Der ermordete Gambier war polizeibekannt und wegen Drogenbesitzes vorbestraft. Die Polizei nahm unterdessen einen 23 Jahre alten kroatischstämmigen Verdächtigen fest; er ist ebenfalls wegen verschiedener Drogendelikte vorbestraft.

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