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#Nicht einmal jeder Zweite kennt ungefähre Höhe des Mindestlohns

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Nicht einmal jeder Zweite kennt ungefähre Höhe des Mindestlohns

In Deutschland kennt rund die Hälfte der Beschäftigten weder die exakte noch die ungefähre Höhe des gesetzlichen Mindestlohns. Das sei das Ergebnis einer Studie, mit der sich Anfang Februar die Mindestlohnkommission befasste, berichtet die „Neue Osnabrücker Zeitung“. Besonders in den unteren Lohngruppen sei das Wissen über die Lohnuntergrenze demnach gering ausgeprägt.

Befragt wurden dem internen Papier zufolge in drei Erhebungen 2018 und 2019 insgesamt 2000 repräsentativ ausgewählte Beschäftigte. Nur 18 bis 19 Prozent konnten jeweils die Höhe des Mindestlohns korrekt benennen.

„Die ungefähre Höhe des Mindestlohns innerhalb einer Bandbreite von 50 Cent um den tatsächlichen Wert kannten zu den drei Befragungszeitpunkten weitere rund 30 Prozent. Zusammengenommen kannte also knapp die Hälfte der Beschäftigten die exakte oder die ungefähre Höhe des Mindestlohns“, heißt es in der Beratungsvorlage.

Problematisches Unwissen

Die Autoren bezeichnen die Ergebnisse der Befragung als problematisch, weil „die Bekanntheit des Mindestlohns als Schlüssel zu seiner Einhaltung gilt“.

Sie verweisen laut der Zeitung auf britische Befragungen von Beschäftigten, die unrechtmäßig weniger als den Mindestlohn verdienten. „Irrtümlich gingen viele davon aus, dass der Mindestlohn wegen zum Beispiel der Art ihrer Tätigkeit, ihres Alters oder wegen ihrer Branchenzugehörigkeit nicht für sie gelte.“

In Deutschland betrug der gesetzliche Mindestlohn bei seiner Einführung 2015 zunächst 8,50 Euro pro Stunde. Aktuell sind es 9,82 Euro. Zum 1. Juli ist eine Anpassung auf 10,45 Euro geplant, zum 1. Oktober soll der Mindestlohn wie im Koalitionsvertrag vereinbart auf 12 Euro steigen. Laut Gewerkschaften werden davon rund 8,6 Millionen Menschen profitieren.

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