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#EU-Gericht kippt Genehmigung von Corona-Hilfen für Condor

EU-Gericht kippt Genehmigung von Corona-Hilfen für Condor



Auch Condor bekam Staatshilfe in der Krise.

Bild: dpa

Weil Ryanair durch die staatlichen Corona-Hilfen für die deutsche Condor den freien Dienstleistungsverkehr verletzt sah, klagte der Billigflieger gegen die Freigabe – mit Erfolg. Was genau daraus folgt, ist aber noch unklar.

Ryanair hat vor dem EU-Gericht einen Erfolg gegen staatliche Corona-Hilfen für die deutsche Condor erzielt. Die Richter kippten am Mittwoch den Beschluss der EU-Kommission zur Genehmigung der Beihilfe. Die Entscheidung der Brüsseler Behörde sei nicht ausreichend begründet, erklärte das Gericht in Luxemburg.

Praktisch hat das aber zunächst keine Folgen: Die Wirkung der Nichtigerklärung wurde ausgesetzt, bis die EU-Kommission einen neuen Beschluss gefasst hat. (Rechtssache T 665/20)

Deutschland hatte im April 2020 die Beihilfe zugunsten von Condor in Brüssel angemeldet. Dabei ging es um zwei staatlich abgesicherte Darlehen mit vergünstigtem Zinssatz im Umfang von 550 Millionen Euro. Hintergrund waren Schäden durch Streichung oder Verschiebung von Flügen wegen Reisebeschränkungen in der Corona-Pandemie. Der Billigflieger Ryanair klagte gegen die Freigabe durch die Kommission. Das Unternehmen moniert unter anderem Verletzungen des freien Dienstleistungsverkehrs.

Der Fall Condor ist einer von vielen, in denen Ryanair gegen staatliche Corona-Hilfen für Konkurrenten vorgeht. Bisher hatte der Kläger in einigen Fällen Erfolg, in anderen aber nicht.

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