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#EU-Kommission dringt auf einheitliche Reiseregeln

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EU-Kommission dringt auf einheitliche Reiseregeln

Die EU-Kommission dringt darauf, dass sich die Mitgliedstaaten auf gemeinsame Regeln für Reisen im Schengen-Raum verständigen, wenn auch mit geringerer Verbindlichkeit. Sie legte am Montag Vorschläge für eine „Empfehlung“ vor, welche die Staaten im Juni annehmen sollen. Sie betreffen Einschränkungen für Reisen aus Risikogebieten, die Gültigkeit von Tests und von Impfungen.

Thomas Gutschker

Politischer Korrespondent für die Europäische Union, die Nato und die Benelux-Länder mit Sitz in Brüssel.

Es gehe darum, eine „Fragmentierung“ zu verhindern, wenn jeder Staate seine eigenen Regeln setze, sagte EU-Justizkommissar Didier Reynders. Die Kommission füllt mit ihren Vorschlägen eine Lücke, die mit der Einigung auf ein EU-Covid-Zertifikat entstanden war. Diese – verbindliche – Verordnung ließ viele praktische Fragen offen.

So empfiehlt die Kommission nun, dass Personen, die an Covid-19 erkrankt waren, ein halbes Jahr lang ohne zusätzlichen Test, Impfung und Quarantäne reisen dürfen. Nachgewiesen wird dies mit dem früheren positiven PCR-Test. Als vollständig geimpft sollen Personen gelten, deren letzte notwendige Dosis vierzehn Tage zurückliegt.

Bei Genesenen reicht eine Impfdosis

In diesem Zusammenhang greift die Kommission auch eine deutsche Besonderheit auf: Wer von einer Erkrankung genesen ist, soll auch dann wieder reisen dürfen, wenn er oder sie nur die erste von zwei Dosen bekommen hat. PCR-Tests sollen einheitlich 72 Stunden lang gültig sein, Antigen-Schnelltests 48 Stunden lang.

Für Reisen zwischen den Mitgliedstaaten schlägt die Kommission abgestufte Beschränkungen vor, abhängig vom Infektionsrisiko. Grundlage dafür ist die Farbskala der Europäischen Infektionsschutzbehörde ECDC, die mehrere Faktoren berücksichtigt. Dabei soll die 14-Tage-Inzidenzrate leicht angehoben werden: für orange Zonen von 50 auf maximal 75 Fälle pro 100.000 Einwohner, für rote Zonen von 50-100 auf 75-150 Fälle.


Wer aus einer grünen Zone kommt, soll immer frei reisen dürfen. Bei einer orangenen Zone dürfen die Staaten einen Test verlangen, bei einer roten Zone auch Quarantäne, es sei denn Reisende können ihr Testergebnis schon bei der Einreise vorweisen. Nur für dunkelrote Hochrisikogebiete soll von nicht-notwendigen Reisen dringend abgeraten werden; hier bliebe es bei Test- und Quarantänepflichten. Die Kommission empfiehlt außerdem eine „Notbremse“, mit der die Staaten von diesen Standards abweichen können, falls sich die epidemiologische Lage bei ihnen schnell verschlechtert oder sich Mutanten mit ungewissem Risiko rasch ausbreiten.

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