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#Zu hohe Gaspreise? Gasag landet jetzt vor Gericht

„Zu hohe Gaspreise? Gasag landet jetzt vor Gericht“

Als im vergangenen Winter und Frühjahr die Gaspreise an Fahrt aufnahmen, kam ein Anbieter auf die Idee, Neukunden in der Grund- und Ersatzversorgung deutlich höhere Preise anzubieten als Bestandskunden. Jetzt klagt die Verbraucherzentrale – und du kannst dich beteiligen.

Eine Gasflamme
Eine GasflammeBildquelle: Magnascan / Pixabay

Das Kammergericht in Berlin hat in dieser Woche die Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Gasag zugelassen. Die Gasag ist der Grundversorger beim Gas für die Hauptstadt. Wer hier in die Grund- oder Ersatzversorgung rutscht, wird automatisch Kunde der Gasag. Bist du im Winter 2021 Kunde der Gasag geworden, hast du nach Ansicht des vzbv jedoch deutlich zu viel bezahlt. Du kannst dich daher jetzt beim Bundesamt für Justiz in das Klageregister eintragen, um an der Klage teilzunehmen.

Gaspreise für Neukunden: Preisunterschiede von 150 Prozent

„In der Tarifpolitik der GASAG sehen wir eine Diskriminierung der Neukundinnen und Neukunden. Warum sollte ich bei demselben Anbieter in der Grundversorgung zweieinhalb Mal so viel für Gas zahlen müssen wie mein Nachbar, nur weil ich meine Wohnung einen Tag später bezogen habe als er?“, so Henning Fischer, Referent im Team Musterfeststellungsklagen beim vzbv. „Mit ihrem Vorgehen hat die Gasag ein Zweiklassensystem erschaffen, das unseres Erachtens unzulässig ist.“

Im Dezember 2021 führte die Gasag getrennte Tarife ein. Neukunden mussten über 150 Prozent mehr als Bestandskunden zahlten. Die Preisspaltung traf zum Beispiel auch Verbraucher, die durch einen Umzug Kunden des Grundversorgers geworden sind. Erst zum 1. Mai 2022 wurde die Tarifspaltung aufgegeben. Bis dahin zahlten Neukunden hunderte Euro zusätzlich – für dieselbe Leistung. In konkreten Zahlen bedeuten diese Werte: Bis zum 1. Dezember zahlten alle Kunden, die neu zur Gasag kamen, 6,68 Cent pro Kilowattstunde Gas. All jene bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent.

So nimmst du an der Klage teil

Die Eintragung beim Bundesamt für Justiz in das Klageregister ist kostenlos. Sofern die Klage Erfolg hat, müssten Verbraucher:innen nur den günstigeren Bestandskundentarif zahlen. In einem Durchschnittshaushalt wären damit hunderte Euro an Erstattung möglich.

Auf der Webseite www.musterfeststellungsklagen.de/gasag stehen alle Informationen zur Klage bereit. Dazu gehören ein Klage-Check und Mustertexte für die Anmeldung. Dort gibt es außerdem Antworten auf wichtige Fragen zum Ablauf von Musterfeststellungsklagen.

Die Gaspreise steigen derweil weiter. Wie du mit einfachen Tricks im Haushalt Gas einsparen kannst, zeigen wir dir in diesem Ratgeber.

Bildquellen

  • Heizung richtig einstellen: Techem / Fotografin Miriam Lindthaler
  • Eine Gasflamme: Magnascan / Pixabay

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