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#Hilfe, ich bin verstrahlt worden! – Anfragen & Fälle von Lesern mit Gesundheitsproblemen und Strahlung – Teil 2 – Umgang mit Behörden

Hilfe, ich bin verstrahlt worden! – Anfragen & Fälle von Lesern mit Gesundheitsproblemen und Strahlung – Teil 2 – Umgang mit Behörden

Eine der ersten Anlaufstellen für Menschen, die Gesundheitsprobleme durch Strahlung haben, sind offizielle Behörden in der einen oder anderen Form. Von der Polizei über das Bundesamt für Strahlenschutz bis zu den Gerichten und Gesundheitsinstitutionen gibt es da viele Anlaufstellen. Alle haben eins gemeinsam, sie lieben Papier, in der ein oder anderen Form und daher sollte der erste Schritt sein, harte Fakten, schwarz auf weiß zu produzieren. Oder ganz konkret:

  1. Konkreter medizinischer Fall. Ihr braucht einen Arztbrief, eine Diagnose, eine klar umrissene medizinische Situation, auf die ihr euch berufen könnt.
  2. Eine plausible Theorie aufgrund derer ermittelt werden kann, z.B. Strahlenbelastung durch das Leben neben einer Mineralwasserabfüllquelle oder Erdgasstation.
  3. Anhaltspunkte und/oder Beweise, die die Theorie untermauern. Strahlungsmesser für 60€ im Internet kaufen und nachmessen.
  4. Offizielle Dokumentationen, Gutachten etc. pp. Strahlenquellen müssen in Deutschland registriert werden. Es gibt offizielle Messtationen und regelmäßige Gutachten für viele Fälle.

… und das ganze wie gesagt in Papierform, damit man es faxen oder per Brief verschicken kann.

1.) Eine Beschreibung von Symptomen reicht nicht, die Behörden wollen einen konkreten Fall haben. Auch wenn ihr euch nicht sicher seid, was es genau ist. Holt euch von einem Arzt einen Arztbrief (oder ähnliches), der eine Krankheit bestimmt. “Konzentrationsstörung, Übelkeit und körperliche Schwäche durch Blutarmut” wäre z.B. schon ein Fall, wenn auch nicht so klar umrissen, wie es ideal wäre. Das ganze sollte so viele Daten wie möglich beinhalten. Pulsmessung, Temperatur, Blutdruck, Körpergewicht kann man alles zuhause machen und darüber Tagebuch führen. Das Blutbild gibt es schon vom Hausarzt. Wenn es diffuse Probleme sind, dann hilft es auch sehr, ein entsprechendes Tagebuch zu führen – wie bei Migränepatienten oder ähnlichen Krankheiten, die man nicht direkt messen kann. Die Ärzte brauchen sich dabei auch gar nicht weit aus dem Fenster legen und irgendwelche Vermutungen anstellen. Dazu sollte man sie auch nicht drängen. Man sollte sich einfach nur den Fall mit den entsprechenden Messwerten aufschreiben lassen und dann die Interpretation ruhig den Behörden überlassen.

2.) Die Behörden brauchen irgendein Ziel, was sie tun können. Also es muss eine plausible Theorie her, ein möglicher Grund für die Gesundheitseinschränkung. Ebensowenig wie die ärztliche Diagnose muss diese Theorie von Anfang an perfekt sein. “Die Beschwerden kommen von Radon im Keller, seit den Umbauten am XXX.” oder “Die Beschwerden kommen vom Aufbau des 5G-Sendemast im Haus gegenüber” oder “Mein Nachbar hat eine Mineraliensammlung begonnen” oder “Die Arztpraxis im Nachbarhaus hat eine neue Röntgenanlage in Betrieb genommen.”

Sachen, die nicht nachgewiesen oder kontrolliert werden können, kann man sich auch direkt schenken. Das erzeugt eher Ablehnung und löst keine konkreten Handlungsanweisungen aus.

3.) Kauft euch einen Strahlungsmesser im Internet und messt nach. Bringt Beweise für eure Theorie auf dem Tisch. Macht Fotos und dokumentiert, wann ihr an welcher Stelle gemessen habt und schreibt Tagebuch darüber. Schreibt auf (und macht Fotos), welchen Strahlungsmesser ihr benutzt habt. Nehmt dabei nicht nur positive Ergebnisse, sondern auch welche, wo eben nichts gemessen wurde, um den Unterschied zu zeigen. Wenn ihr mit dem Strahlungsmesser in der Wohnung erhöhte Strahlung messt, dann geht mit dem gleichen Gerät auch in den Park nebenan und zeigt, dass der Strahlungsmesser dort eben nichts mehr misst. Eine Nullmessung ist auch ein Ergebnis. Vor allem, wenn es zeitabhängig ist. Erhöhte Strahlung um 14:30 in der Wohnung (Arztpraxis ist geöffnet) -> 22:15 keine erhöhte Strahlung in der Wohnung (Arztpraxis ist geschlossen). Die Fotos und Messergebnisse schön aufbereiten und zusammenstellen, dass man sie faxen oder per Brief verschicken kann.

4.) Behörden lieben es, wenn eine andere Behörde schon mal etwas dokumentiert hat. Dann können sie immer schön Verantwortung auf die andere Behörde abwälzen und ihr profitiert davon. Röntgengeräte, Sendemasten etc. pp. müssen alle zugelassen und dokumentiert werden und in einem gewissen Umfang gibt es dazu entsprechende Auskunftsrechte für die Bevölkerung. Erdgasanlagen und Mineralwasserabfüllstationen müssen regelmäßig kontrolliert werden. Über alles gibt es schönes tolles Papier, das man zitieren und weiterreichen kann. Auch eine Ablehnung ist hilfreich. Wenn ein Brief zurück kommt mit “Das dürfen wir ihnen nicht sagen, da haben Sie kein Auskunftsrecht.” kann man diese Ablehnung bei der anderen Behörde einreichen und diese auffordern, bei der kollegialen Behörde intern nachzuverfolgen, wie die konkrete Bestandsaufnahme aussieht.

Bei welcher Behörde man sich jetzt melden soll, ist gar nicht so einfach bzw. pauschal zu beantworten. Nur die Notfallnummern (also 110 und 112) sind definitiv nichts. Die sind für Notfälle reserviert und auch wenn da jetzt eine Krankheit ist, dann ist sie ja schon ein wenig länger da und daher eben per Definition kein Notfall. Daher auch bei Polizei und Feuerwehr die zentrale Anlaufstelle wählen und sich mit der zuständigen Abteilung verbinden lassen. Vorher per Internet und Behördenauskunft die entsprechende Anlaufstelle heraussuchen ist natürlich noch besser und zeugt von Professionalität.

Schickt lieber erst mal einen Brief und gebt der Behörde etwas Zeit, sich damit auseinander zu setzen. Bei einem Anruf bekommt man ggf. zwar schneller irgendwelche Ergebnisse, aber dadurch fühlen sich Behörden schnell bedrängt und zu Handlungen gezwungen. Das kann für den Betreffenden nur schlechter enden, als wenn man denen eine wenig Zeit und Spielraum lässt. Auch wenn es für die Geschädigten oft schwer ist, in einer solchen Situation noch Geduld aufzubringen, ist Eile leider meist kontraproduktiv. Benutzt die Geschäftszeiten.

 

Das Ziel

Ihr müsst euch ein Ziel festsetzen, das man in einem kompakten Satz beschreiben kann. “Ich will, dass die unmittelbare Gefahr abgewendet wird.” – “Ich will eine Entschädigung für den erlittenen Schaden XY.” – “Ich will eine Anerkennung der Straftat bzw. des Verbrechens und eine strafrechtliche Verfolgung.” – “Ich will eine Aufklärung der Situation, damit Gesetze und Richtlinien zum Wohl der Allgemeinheit geändert werden können.”

Das könnt ihr dann ruhig auch so den Behörden kommunizieren, denn je nachdem, was ihr überhaupt wollt, sind andere Leute zuständig und verschiedenen Wege notwendig.

Außerdem braucht ihr einen Plan-B. Was macht ihr, falls die Behörden nicht tätig werden? Wie könnt ihr selber ohne die Hilfe der Behörden weiterkommen und eine Verbesserung herbeiführen. Dieser Plan-B kann ruhig extrem sein, denn er ist ja nur Plan-B. Wegziehen, aufs Land umziehen, Rehamaßnahmen und Kur notfalls auf eigene Kasse etc. pp. All das kann ein guter Plan-B sein, falls das Primärziel partout nicht zu erreichen ist. Das solltet ihr den Behörden dann aber natürlich nicht auf die Nase binden, sondern für euch und eure Freunde behalten ?

Beispiel: Fallbeispiel NHL

  1. Klare Diagnose NHL-Krebs, gesichert durch diverse ärztliche Befunde und Laborergebnisse. Eindeutig und undiskutabel.
  2. Theorie: Eine Nagelpilzbehandlung mit einer Neutronenquelle in den 60ger Jahren. Neutronenquellen könnte man nachweisen, wenn welche da wären. Alles gut in diesem Punkt.
  3. Erstes Problem: Die Behandlung ist 50 Jahre her und schwer nachzuvollziehen, da der Patient damals noch ein Kind war. Unterlagen über Strahlungsquellen in dem entsprechenden Zeitraum und Krankenhaus existieren zwar, aber nicht die Strahlenquellen, die in 2. vermutet wurde.
  4. Jede Menge Aussagen von diversen Quellen. Es existieren zwar Aussagen, die die Theorie unterstützen, aber keine harten schwarz-auf-weiß Fakten. Alle Dokumente oder offiziellen schriftlichen Aussagen widersprechen Theorie 2.

Ziel: Ja, das ist mir nicht ganz klar. Die unmittelbare Gefahr liegt lange in der Vergangenheit zurück und die Krankenkasse übernimmt die Versorgung der Krankheit. Schutz der Allgemeinheit kann es auch nicht sein, denn solche Nagelpilzbehandlungen werden schon lange nicht mehr gemacht. Daher wahrscheinlich Anerkennung einer Straftat und Schadensersatz. Alle Leute, die persönlich verantwortlich für die Bestrahlung waren, sind mittlerweile längst an Altersschwäche gestorben. Daher müsste eine Institution verantwortlich sein, die in ihrer damaligen Form noch existiert. Schadensersatz … ja da könnte für jahrelange Krebsschmerzen schon was zusammen kommen.

PLan-B: Keine Angaben

 

Zurück zur Einleitung und dem Fallbeispiel

Eine der ersten Anlaufstellen für Menschen, die Gesundheitsprobleme durch Strahlung haben, sind offizielle Behörden in der einen oder anderen Form. Von der Polizei über das Bundesamt für Strahlenschutz bis zu…

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