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#EY erstattet Anzeige wegen Wambach-Bericht

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EY erstattet Anzeige wegen Wambach-Bericht

Nach der Veröffentlichung des kritischen Wambach-Berichts hat die Wirtschaftsprüfung EY nun Strafanzeige gegen unbekannt gestellt. Die Staatsanwaltschaft München I bestätigte der F.A.Z. den Eingang. Wie ein EY-Sprecher am Montag auf Nachfrage der F.A.Z. erläuterte, zielt die Strafanzeige allerdings nicht auf das Handelsblatt ab, das die 168 Seiten vor Kurzem ins Internet gestellt und groß darüber berichtet hatte. Im Fokus stünden stattdessen Personen, die den Wambach-Bericht offenbar weitergegeben hatten, obwohl er als geheim eingestuft war.

Nach Ansicht von EY stellt die Weitergabe eine Umgehung des rechtsstaatlich vorgesehenen Verfahrens dar, verletze die höchstrichterliche Entscheidungshoheit und schaffe eigenmächtig Fakten. „Unser Strafantrag betrifft ausdrücklich nicht die Frage, ob der Wambach-Bericht veröffentlicht werden darf“, heißt es in einer Stellungnahme von EY. Über diese Frage werde der Bundesgerichtshof in Kürze entscheiden. EY störten vielmehr die mit der Weitergabe des Berichts verbundene Verletzung persönlicher Schutzrechte seiner Mitarbeiter und Mandanten sowie die Verletzung des rechtsstaatlichen Verfahrens.

Streit in Karlsruhe

Über die ungeschwärzte Veröffentlichung des Wambach-Berichts wird juristisch gestritten. Im August entschied der Bundesgerichtshof (BGH) gegen die Veröffentlichung. Doch gegen diesen Beschluss läuft am 3. Strafsenat des BGHs eine Beschwerde unter dem Aktenzeichen StB 34/21. Mit einer Entscheidung wird noch im Dezember gerechnet. Im Mittelpunkt des Konflikts steht der Bericht des vom Untersuchungsausschuss in der Wirecard-Affäre als Ermittler beauftragten Wirtschaftsprüfers Achim Wambach. Er hatte einen fachlichen Blick auf die Unterlagen geworfen, mit denen EY intern die Prüfung der Wirecard-Geschäftszahlen dokumentiert hatte.

Der Wambach-Bericht listet viele Versäumnisse der Prüfer auf und ist daher brisant. Wirecard-Geschädigte, also Anleger oder Gläubiger des Zahlungsdienstleisters, könnten mit den Inhalten Schadenersatzforderungen gegen EY untermauern.

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