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#Facebook demonstriert seine Macht

Facebook demonstriert seine Macht

Selten dürfte ein Maulkorb so willkommen gewesen sein wie dieser: Der scheidende amerikanische Präsident Donald Trump hat den Bogen überspannt, da sind sich viele einig. Mit seiner dreisten Lüge über Wahlbetrug in Dauerschleife hat er die Grundlage für den Sturm auf den amerikanischen Parlamentssitz in Washington gelegt. Deshalb scheint es nur konsequent, dass soziale Medien wie Twitter und Facebook ihm das Megafon entreißen. Wobei Twitter mit der zwölf Stunden währenden Zwangspause nur einen kleinen Vorgeschmack auf künftige Sanktionen gab. Inzwischen kann er seine knapp 90 Millionen Follower wieder mit Nachrichten versorgen. Im Falle von Facebook war es jedoch der Gründer Mark Zuckerberg höchstselbst, der ihn aussperrte – „für unbestimmte Zeit“, also mindestens bis zum Ende seiner unrühmlichen Präsidentschaft.

Nach der anfänglichen Euphorie über die Kappung mischt sich nun Ernüchterung in die Kommentare auf ebenjenen Kanälen, deren Torwächter eben noch so beherzt eingeschritten waren. Schließlich regt sich auf dem Kurznachrichtenkanal Twitter sonst eigentlich heftiger Widerstand über allzu großzügige Löschungen einzelner Tweets und Sperrungen ganzer Kanäle, die das soziale Netzwerk inzwischen selbst wegen Nichtigkeiten verhängt. Unter dem Schlagwort #twittersperrt eilen Juristen, Politiker und Journalisten sonst schnell herbei, wenn Kollegen aus dem Verkehr gezogen werden.

Fundamentales Demokratieproblem?

Mit einiger Verzögerung bricht sich das Unbehagen auch im Fall von Donald Trump Bahn, zeigt sich doch in dem Maulkorb auch die überwältigende Macht von Facebook, Twitter & Co.: Wenn sich selbst der amerikanische Präsident den einsamen Entscheidungen eines Mark Zuckerberg beugen muss, zeigt dies, wer die Grenzen der Meinungsfreiheit in diesen Zeiten bestimmt – und das ist sicherlich nicht der Staat. Der Kölner Medienrechtler Rolf Schwartmann beschreibt das so: „Genau in dieser unregulierten Entscheidungshoheit privater Unternehmen über die Regeln und Voraussetzungen der Individual- und Massenkommunikation im Netz liegt ein weltweit reichendes fundamentales Demokratieproblem“, schreibt er in seiner Kolumne auf dem Online-Portal Web.de.

Die sorgsame Abwägung zwischen dem Grundrecht der freien Meinungsäußerung auf der einen und dem Schutz des Persönlichkeitsrechts oder auch der öffentlichen Ordnung auf der anderen Seite beschäftigen die sozialen Netzwerke schließlich schon seit langem – wenn auch nicht seit Anbeginn. Dieses Versäumnis dürfte ein Grund dafür sein, dass die Diskussion mit einiger Verspätung nun umso heftiger geführt wird. Der Gesetzgeber hat versucht, einen Beitrag zu leisten.

Das NetzDG soll für Balance sorgen

In Deutschland sticht das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) hervor, das schon vor Inkrafttreten mit Kritik überschüttet wurde. Die Diskussionen über die sinnvolle Balance der Grundrechte gleichen seitdem einer Pendelbewegung: Auslöser für die Regulierung des Staates war schließlich die Hilflosigkeit, die Menschen gegenüber Hass und Hetze in sozialen Medien empfanden, und das offenkundige Desinteresse, das Zuckerberg & Co. diesem Problem entgegenbrachten. Dem sollte das NetzwerkDG etwas entgegensetzen – um den Preis, dass an einigen Stellen eher zu viel als zu wenig gelöscht wird.

Allerdings wurde den sozialen Netzwerken auch schon von anderer Seite ein größeres Verantwortungsbewusstsein eingetrieben: Nicht zuletzt die amerikanische Politik hat den sozialen Netzwerken nach dem Skandal um Cambridge Analytica und den Vorwürfen der Wahlbeeinflussung gehörig ins Gewissen geredet. An Regeln, allen voran den eigenen Hausregeln, mangelt es seither nicht mehr. Sie dienten auch als Begründung, um Donald Trump vor die Tür zu setzen.


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Grundsätzlich sei es das gute Recht von Facebook-Gründer Mark Zuckerberg, Donald Trump auszuschließen, sagt Christian Schicha, Professor für Medienethik an der Universität Erlangen. „Schließlich hat Zuckerberg das Hausrecht.“ Für strategisch klug hält er es indes nicht. „Eine solche Sperrung stärkt Trumps Opferrolle. Das könnte er sich zunutze machen“, sagt Schicha.

Er hält es für klüger, den amerikanischen Präsidenten nicht zu sperren, weil man nur dann auch auf die Äußerungen reagieren kann: Einiges davon könne schließlich justitiabel sein. Dadurch könne man ihn leichter zur Verantwortung ziehen. „Das ist die einzige Lösung, die wirklich funktioniert: die Äußerungen kommentieren und einordnen, kurz: einen offenen Diskurs führen. Wir müssen ertragen, dass Menschen mit merkwürdigen Positionen sich äußern können.“

Facebook-Gründer Mark Zuckerberg musste sich 2019 unangenehmen Fragen vom amerikanischen Kongress stellen.


Facebook-Gründer Mark Zuckerberg musste sich 2019 unangenehmen Fragen vom amerikanischen Kongress stellen.
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Bild: EPA

Medienrechtler Schwartmann sieht noch ein größeres Problem: „Gleich, ob Eingriffe in die Meinungsfreiheit im Netz rechtlich geboten sind oder nicht: Niemals kommen sie demokratisch legitimiert zustande.“ Der Staat schaut dabei staunend aber weitgehend untätig zu: „Solange Wirtschaftsunternehmen der Meinungsindustrie die Grenze zwischen erlaubt und verboten im Netz ungebremst per Nutzungsbedingungen selbst ausloten und deren Einhaltung durchsetzen, löst dort eine Willkürherrschaft privater Unternehmen die Mechanismen des Rechtsstaats ab.“

Einen neuen Versuch, in diesem Bereich einzuschreiten, könnten nun die geplante Reform des NetzDG und die ehrgeizigen europäischen Pläne zum Digital Services Act nehmen. Nutzer sollen sich künftig gegen Löschentscheidungen der sozialen Netzwerke wehren können, auch dann, wenn sie mit den Gemeinschaftsstandards der Netzwerke begründet werden. Dadurch würden die sozialen Netzwerke wenigstens gezwungen, sich für ihre Eingriffe in die Meinungsfreiheit zu rechtfertigen. Für Donald Trump macht dies sicherlich nicht den entscheidenden Unterschied: Er findet andere Wege, sich zu äußern.

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