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#Fast 300 neue Corona-Fälle weniger als vor einer Woche

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Fast 300 neue Corona-Fälle weniger als vor einer Woche

Die Folgen der „Notbemse“ im Alltag

Ausgangssperre: Sie gilt wie alle Regeln von Samstag an zwischen 22 und 5 Uhr in Kreisen und größeren Städten von einer Inzidenz von 100 an, sofern diese an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wurde. Spazierengehen und Joggen sind noch bis 24 Uhr erlaubt, dann darf das Haus nur noch aus triftigem Grund verlassen werden (Arbeit, medizinischer Notfall, Betreuung von Alten, Kindern und Kranken, Hund ausführen).

Hochschulen, Schulen und Kitas: Auch in Hessen ist nun nicht mehr eine Inzidenz von 200, sondern 165 die Grenze, bis zu der Präsenzunterricht und -lehrveranstaltungen erlaubt sind. Kitas dürfen dann nicht mehr für den Regelbetrieb, sondern nur noch für eine Notbetreuung geöffnet werden. Ausnahmen gelten für Abschlussklassen und Förderschulen; das müssen die Länder eigenständig regeln. Wo Unterricht erlaubt ist, besteht die Testpflicht fort. Laborpraktika, Präsenzprüfungen und Forschungsbetrieb an Hochschulen können stattfinden.

Am Arbeitsplatz: Es gilt fortan eine Pflicht zum Homeoffice – soweit es möglich ist. Das heißt, der Arbeitgeber muss die Möglichkeit anbieten, der Arbeitnehmer sie annehmen, sofern der Platz zu Hause ausreicht und die technischen Voraussetzungen gegeben sind. Für alle, die in den Betrieb kommen, muss das Unternehmen zwei Tests pro Woche ermöglichen.

Einkaufen: Unabhängig von Inzidenzwerten bleiben Geschäfte des täglichen Bedarfs (Lebensmittel, Medikamente, Brillen, Bücher, Blumen) geöffnet. Ansonsten gilt: Unter 150 dürfen auch andere Läden öffnen und „Click & Meet“ anbieten, darüber nur nach dem Prinzip „Click & Collect“. Die Länder dürfen eigene Regelungen treffen – sofern sie schärfer sind. Für die Zahl der Kunden gilt nun (unabhängig von der Inzidenz) bundesweit: Bei einer Verkaufsfläche bis 800 Quadratmeter darf ein Kunde je 20 Quadratmeter im Laden sein, darüber hinaus darf ein weiterer je 40 Quadratmeter hinzukommen. Gegenüber der bisherigen Regel in Hessen bedeutet das eine Verschärfung.

Frisuren und Kosmetik: Friseursalons und Fußpflegestudios bleiben geöffnet. Allerdings müssen Personal und Kunden Masken tragen und einen aktuellen Corona-Test (höchstens 24 Stunden alt) vorweisen. Tattoo- und Kosmetikstudios müssen schließen. (hs.)

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