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FFP2-Maske statt 2-G-Regel

Die angekündigte Änderung der hessischen Corona-Schutzverordnung tritt am Montag in Kraft. Das teilte die Landesregierung am Samstagmorgen mit. Die betrifft die Abschaffung der 2G-Regel im gesamten Einzelhandel sowie neue Vorgaben für Großveranstaltungen, zu denen wieder mehr Zuschauerinnen und Zuschauer zugelassen werden können. „Wir ermöglichen damit mehr Freiheiten, gleichzeitig schützen wir die Menschen durch klare Vorgaben: Beim Einkaufen muss zukünftig eine FFP2-Maske getragen werden. Und bei Großveranstaltungen gilt auch weiterhin die 2G-Plus-Regel“, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier.

Bei Großveranstaltungen im Freien dürfen zukünftig bis zu 50 Prozent der Plätze besetzt werden – höchstens aber 10.000 Zuschauerinnen und Zuschauer oder Teilnehmr. Im Inneren wird die Auslastung auf maximal 30 Prozent und bis zu 4000 Besuchern begrenzt. Die prozentualen Begrenzungen greifen drinnen und draußen vom 250. Platz an. Die ersten 250 Plätze könnten voll besetzt, hob Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) hervor. „Das ist wichtig, damit auch kleinere Veranstaltungen eine Perspektive haben.“ Die Teilnahme ist weiterhin nur für Geimpfte und Genesene möglich, drinnen greift von zehn Teilnehmern an und draußen von 250 an die 2-G-Plus-Regel.

FFP2-Maske ab 16 Jahren verbindlich

Im hessischen Einzelhandel hingegen wird die 2G-Regel, wie in mehreren anderen Bundesländern auch aufgehoben. „Das sorgt für Klarheit“, so Bouffier. „Wir unterscheiden jetzt nicht mehr zwischen Grundbedarf und dem übrigen Einzelhandel, sondern behandeln diese Bereiche gleich. Damit entfallen insbesondere die aufwändigen Zugangskontrollen. Zugleich erhöhen wir den Schutz der Kundinnen und Kunden, indem wir das Tragen einer FFP2-Maske ab 16 Jahren verbindlich vorschreiben, und zwar hessenweit in allen Geschäften, also auch in Supermärkten.“

Bouffier unterstrich, dass die Pandemie noch nicht beendet sei. Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger stehe weiterhin an oberster Stelle. „Maßgeblich für uns ist immer das Kriterium, unser Gesundheitssystem nicht zu überlasten. Derzeit ist dies in Hessen nicht der Fall“, so der Regierungschef.

Die Situation an den Kliniken sei aktuell „beherrschbar“. Daher nehme man auch von der Hotspot-Regelung Abstand, die etabliert wurde, als die Delta-Variante dominant gewesen sei. Die Hotspot-Regelung griff bislang in allen Städten und Landkreisen mit einer Inzidenz über 350. Das ist derzeit in ganz Hessen der Fall. Die mittlerweile vorherrschende Omikron-Variante sei zwar deutlich ansteckender und die Infektionszahlen entsprechend höher. Gleichzeitig erkrankten weniger Infizierte derart schwer, dass sie auf einer Intensivstation behandelt werden müssten. „Deshalb können wir die Hotspot-Regelung aufheben. Damit entfällt bspw. die Maskenpflicht in Fußgängerzonen und das Verbot von Alkoholkonsum an belebten Plätzen“, sagte Bouffier. Auch Prostitutionsstätten dürften mit 2-G-Plus-Regel, Kontaktdatenerfassung sowie Abstands- und Hygienekonzept wieder öffnen.

Gleichzeitig gilt die 2G-Plus-Regel für Innenräume jetzt landesweit und inzidenzunabhängig. Bei Veranstaltungen mit mehr als zehn Teilnehmern in Kinos, im Restaurant und beim Hallensport müssen alle Gäste, Teilnehmende und Zuschauerinnen und Zuschauer die 2G-Plus-Regel erfüllen.

Sollte die Hospitalisierungsinzidenz in Hessen über den Wert von 9 steigen oder 400 Intensivbetten belegt werden, will die Landesregierung über weitere Schritte beraten. Aktuell liegt die Hospitalisierungsinzidenz in Hessen nach den Angaben der Staatskanzlei bei 6,93. Es sind zuletzt laut Sozialministerium 216 Intensivbetten belegt gewesen, die Intensivmediziner-Vereinigung Divi spricht von 207..

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