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#Angeklagter hoffte, Millionär zu sein

„Angeklagter hoffte, Millionär zu sein“

Im Prozess wegen des Diebstahls aus dem Grünen Gewölbe in Dresden hat die Staats­anwaltschaft die Einlassungen der Angeklagten als unzureichend ein­gestuft. „Die Geständnisse sind lückenhaft und nicht glaubhaft“, sagte Oberstaats­anwalt Christian Kohle am Donnerstag im Landgericht Dresden.

Stefan Locke

Korrespondent für Sachsen und Thüringen mit Sitz in Dresden.

Damit wäre eine wesentliche Säule der Verständigung nicht erfüllt, die den Angeklagten, die dem zum Teil kriminellen Remmo-Clan angehören, Strafrabatt im Gegenzug für die Rückgabe eines Teils der Beute sowie glaubhafte Geständnisse zusichert. So hätten die Angeklagten anders als vereinbart keine konkreten Angaben zur Vorbereitung, zum Tatablauf und zum Nachgang der Tat gemacht. „Wir haben vielmehr den Eindruck, dass die Angeklagten ihre Tatbeiträge so untereinander verteilen wollen, dass ein für alle erträgliches Strafmaß herauskommt“, sagte Kohle.

Viele Nachfragen, viele Auszeiten

Zugleich kritisierte er das Gericht, das den Angeklagten Nachfragen zu den Geständnissen als Sammelliste stellt und ihnen sowie ihren Verteidigern sodann jeweils bis zu 30 Minuten Auszeit zur Beantwortung zugesteht. Am Donnerstag spielte sich das so ab: Der Vorsitzende Richter stellte einem der sechs Angeklagten Fragen zur Vorbereitung der Tat, dann gab es eine Auszeit.

Nach der Antwort seiner Verteidiger stellte die beisitzende Richterin Nachfragen, woraufhin es abermals eine Auszeit für die Beantwortung gab. Danach stellte wieder der Vorsitzende Richter Nachfragen, diesmal zur Tatnacht, woraufhin es eine weitere Auszeit gab, anschließend kam die Staatsanwaltschaft an die Reihe und so fort.

Abgesehen davon, dass die Verhandlung dadurch in die Länge gezogen werde, sei es schleierhaft, wie die Glaubwürdigkeit der Aussagen ohne konfrontative Befragung geklärt werden solle, sagte Kohle. Die Beweiskraft solcher vorbereiteter Antworten sei von vornherein stark gemindert. Die Verteidiger wiederum hatten ursprünglich gar gefordert, Nachfragen ausschließlich schriftlich zu erhalten, die sie dann bis zum nächsten Prozesstag schriftlich beantworten wollten. Das lehnte das Gericht ab.

Die Verteidiger wiesen die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zurück. Zwar sei die Tiefe der Geständnisse unterschiedlich, dennoch enthielten sie eine Vielzahl an Details und gingen „über eine bloße Einräumung der Tat weit hinaus“. Die Nachfragen wiederum dürften jedoch „nicht auf eine umfangreiche Aufklärung der Tat oder auf weitergehende Ermittlungen“ abzielen.

Auf Nachfrage zum Verbleib der Beute ließ der älteste Angeklagte am Donnerstag erklären, dass keine unmittelbare Verwertung der Juwelen geplant gewesen sei. Er selbst habe gedacht, nach dem Einbruch Millionär zu sein. Jedoch hätten alle Angeklagten, die zur Rückgabe des Schmucks für den Abschluss eines Deals bereit gewesen seien, auf Ansprüche aus dem Rest der Beute verzichten müssen. Wohin diese gegangen sei, wisse er nicht.

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