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#„Finanzinvestoren gefährden das Patientenwohl“

„„Finanzinvestoren gefährden das Patientenwohl““

Ärzte und Zahnärzte warnen davor, dass das Gesundheitswesen zum Schaden der Patienten immer stärker kommerzialisiert werde. Ein besonderer Kritikpunkt gilt dem Vordringen ambulanter Einrichtungen, die von Beteiligungsgesellschaften betrieben werden. Diese „investorengetragenen Medizinischen Versorgungszentren“ (iMVZ) sorgen gemäß einer noch unveröffentlichten Studie der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) zur Über- und Fehlversorgung, zu einem unangemessenen ökonomischen Druck gerade auf junge Ärzte sowie zur Vernachlässigung des ländlichen Raums und von Patienten mit besonderen Bedürfnissen, etwa von Pflegebedürftigen und Behinderten. „Von iMVZ gehen erhebliche Gefahren für die Qualität, das Patientenwohl und für die Sicherstellung einer flächendeckenden vertragszahnärztlichen, aber auch ärztlichen Versorgung aus“, sagte der Vorstandsvorsitzende der KZBV, Wolfgang Eßer, der F.A.Z.

Ihm zufolge kaufen immer mehr Finanzinvestoren Kliniken mit einer Gründungsberechtigung für Versorgungszentren auf und dringen so auf den ambulanten Markt vor. Schon jetzt zähle fast ein Drittel der zahnärztlichen Versorgungszentren zu den iMVZ. Aus Renditeinteresse konzentrierten sie sich auf Ballungszentren mit überdurchschnittlichem Einkommen und kümmerten sich vor allem um ertragreiche Behandlungen (Leistungspicking).

Forderung nach öffentlichem Register

„Durch Kettenbildungen werden monopolartige Strukturen mit marktbeherrschender Stellung angestrebt und intakte Versorgungsstrukturen zerstört“, so Eßer. Er forderte die Bundesregierung dazu auf, die Gründungsberechtigung von Krankenhäusern für die Zentren nach räumlichen und fachlichen Kriterien einzugrenzen. Dringend nötig seien ein öffentliches Register über alle Zentren und eine Verpflichtung, die Trägerschaft auf dem Praxisschild und im Internet auszuweisen

Zuvor hatten schon die Kassenärztlichen Vereinigungen, die Ärztekammern sowie Medizinerverbände ihre Bedenken gegenüber einer allzu gewerbeorientierten Versorgung geäußert. Ende Mai forderte der Ärztetag den Gesetzgeber dazu auf, „dem fortschreitenden Aufkauf des ambulanten medizinischen Sektors durch Private Equity und börsennotierte Aktienunternehmen Einhalt zu gebieten“. Immer häufiger flössen Kassenbeiträge zu Aktionären ab, und es sei nicht sichergestellt, dass die Gewinne in Deutschland versteuert würden.

Eine Studie des IGES-Instituts kam im April zu dem Ergebnis, dass die Zentren deutlich mehr abrechneten als Einzelpraxen. In Bayern entfalle auf sie fast jeder zehnte Behandlungsfall, eines von zehn Zentren werde von Finanzinvestoren betrieben. Je Arztgruppenfall rechneten MVZ ein um 5,7 Prozent höheres Honorarvolumen ab als Einzelpraxen, iMVZ sogar 10,4 Prozent. Das Ziel des Gesetzgebers, den Zugang von Finanzinvestoren zu begrenzen, werde bisher verfehlt.

Die Politik arbeitet an dem Thema. Im November äußerte die Gesundheitsministerkonferenz ihre „wachsende Sorge“ über Monopole und über die „einhergehenden Gefahren für Qualität, Integrität und Sicherstellung“ der Versorgung. Nötig seien eine Kennzeichnungspflicht, die Regis­trierung und Zulassungsbeschränkungen.

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