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#Erbschaft ist Werkherrschaft und Vetomacht

„Erbschaft ist Werkherrschaft und Vetomacht“



Das Werk des Philosophen Hans Blumenberg ist seit seinem Tod um etliche dicke Bücher gewachsen. Seine Tochter Bettina Blumenberg überwacht die Nachlass-Editionen und lässt sich auch einzelne Zitate aus Unpubliziertem in Zeitungsartikeln vorlegen. Im Deutschen Literaturarchiv Marbach wird auch Blumenbergs Zettelkasten verwahrt.

Bild: Chris Korner, DLA Marbach

Unerwünschte Nebenwirkung eines Gesetzes: Rechtsnachfolger verstorbener Autoren nutzen das Urheberrecht als Hebel zur Lenkung und Verhinderung von Forschung. Hier besteht Regelungsbedarf.

Ein Filmteam beschäftigte über eine Dekade hinweg Literaturwissenschaftler und Juristen mit einer merkwürdigen Aufgabe: Die Experten sollten ein Drehbuch so umschreiben, dass Urheber- und Persönlichkeitsrechte nicht verletzt würden. „Tyrmand 59“ lautete der Arbeitstitel des Films, der jetzt als „Mister T.“ zu sehen ist. Die Tagebücher Leopold Tyrmands aus den Fünfzigerjahren des zwanzigsten Jahrhunderts sollten die Grundlage bilden: Beobachtungen eines Dichters im stalinistischen Polen. Erben und Nachlassverwalter intervenierten juristisch, wie der Deutschlandfunk berichtete. Der Film löste das Problem durch fiktionale Weichzeichnung. Aus Forscherhand ist ein Kunstwerk entstanden.

Hätten die vom Filmteam engagierten Literaturwissenschaftler es leichter gehabt, wenn sie nicht Fiktionalisierung als Schutzmaßnahme betrieben, sondern in Archiven recherchiert und eine wissenschaftliche Biographie über Leopold Tyrmand geplant hätten? Keinesfalls. Allenfalls hätten sie hoffen dürfen, dass eine spröde Studie, die nur ein Fachpublikum erreicht, die Nachlassverwalter weniger provoziert hätte als ein Film, der via Netflix in die pandemiegeplagten Wohnzimmer gelangt. Dass wir über Leopold Tyrmand so wenig Verlässliches wissen, könnte paradoxerweise nicht zuletzt denen zuzurechnen sein, die sein Erbe am treuesten pflegen wollen.

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