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Um mit einem Missverständnis aufzuräumen: Billiger wird es nicht. Wer in Frankfurt ohne Fahrschein mit Bus und Bahn unterwegs ist, muss auch künftig ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 60 Euro zahlen. Bei der Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) war das voriges Jahr fast 23.000-mal der Fall.
Eine Strafanzeige wegen Beförderungserschleichung jedoch soll die VGF künftig nicht mehr stellen, das gilt auch für die in Frankfurt tätigen Busunternehmen. Eine Mehrheit hat im Haupt- und Finanzausschluss einen Antrag der Linken für eine gesellschaftsrechtliche Weisung an die Verkehrsunternehmen beschlossen, auf Anzeigen nach Paragraph 265a des Strafgesetzbuchs zu verzichten. Am Donnerstag wollen die Stadtverordneten die Entscheidung bestätigen.
Seit mehreren Jahren hat die Linke entsprechende Vorstöße unternommen. Anders als bisher sind ihr Grüne, SPD und Volt jetzt gefolgt, während deren früherer Koalitionspartner FDP die Straffreiheit für Schwarzfahrer weiterhin ablehnt. Auch Ökolinx-ELF, Die Fraktion, die Gartenpartei und der fraktionslose Stadtverordnete Eyup Yilmaz stimmten im Ausschuss für den Antrag.
Auch andere Städte diskutieren Straffreiheit
Die Begründung der Linken lautet, Fahren ohne Fahrschein sei ein Armutsdelikt. Viele, die eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen müssten, weil sie die geforderte Summe nicht zahlen könnten, hätten keine Arbeit, seien suchtkrank oder obdachlos.
Auch deshalb hatte es auf Bundesebene Bestrebungen gegeben, die Gesetzgebung zu reformieren. Die vorherige Bundesregierung einigte sich jedoch lediglich darauf, die Ersatzfreiheitsstrafe zu halbieren – ein Tag in Haft entspricht seit der Änderung Anfang 2024 nun zwei Tagessätzen statt einem.
Andere Städte des Rhein-Main-Gebiets haben sich ebenfalls mit dem Verzicht auf Strafanzeigen für Schwarzfahren befasst. In Wiesbaden war die Linke damit trotz des Widerspruchs der Opposition mit der Forderung erfolgreich, auch der Mainzer Stadtrat hat einen entsprechenden Beschluss gefasst, dem die Verkehrsgesellschaft MVG im Grundsatz nachkommen will. In Einzelfällen und bei verbalem oder handgreiflichem Vorgehen gegen das Kontrollpersonal behält man sich aber weiterhin Strafanzeigen vor.
In Darmstadt lehnte Ende vergangenen Jahres eine Mehrheit das Ansinnen ab. In Frankfurt stimmte jetzt außer CDU und AfD auch die BFF-BIG-Fraktion gegen den Vorstoß, obwohl sie einen eigenen Antrag vorgelegt hat, der sich im Grundsatz ebenfalls für die Straffreiheit ausspricht. Allerdings wird darin eine Abstimmung mit den Verkehrsgesellschaften gefordert, um ein einheitliches Vorgehen in Frankfurt und dem Rhein-Main-Gebiet sicherzustellen.
Das war bisher auch die Haltung des Frankfurter Magistrats. Dieser hatte 2024 in einem Bericht zwar den Verzicht auf Anzeigen gegen Schwarzfahrer als „wünschenswert“ bezeichnet – die VGF stellte voriges Jahr gut 2000 – warnte jedoch vor „Unübersichtlichkeiten“ im Verkehrssystem. Denn die nun beschlossene Weisung gilt nur für die von der Nahverkehrsgesellschaft Traffiq beauftragten Verkehrsunternehmen.
Das bedeutet in Frankfurt: In U-Bahnen und Straßenbahnen müssen notorische Schwarzfahrer nicht mit einer Strafanzeige rechnen, in den S- und Regionalbahnen hingegen schon. Bei Bussen gilt, dass Stadtbusse unter die Regelung fallen, Regionalbusse jedoch nicht.
Verkehrsunternehmen sehen Verzicht auf Anzeige kritisch
Mobilitätsdezernent Wolfgang Siefert (Die Grünen) hält deshalb eine in Deutschland einheitliche Regelung für sinnvoll. Den jetzigen Beschluss heißt er dennoch gut. „Es ist unverhältnismäßig, dass Menschen für das Fahren ohne gültigen Fahrschein ins Gefängnis gehen.“ Die Fahrscheine in Bus und Bahn würden weiterhin engmaschig kontrolliert, um eine „Freifahrscheinmentalität“ zu verhindern.
Die Verkehrsunternehmen sehen den Verzicht auf Anzeigen eher kritisch. Der Rhein-Main-Verkehrsverbund verweist darauf, dass der Nahverkehr keine Gewinne erwirtschafte und der Großteil der Kosten durch Steuergeld finanziert werde. Jede Fahrt ohne Fahrschein finde also auf Kosten der Allgemeinheit statt.
Über die Jahre seien relativ konstant fünf Prozent der Fahrgäste ohne Fahrschein unterwegs, was Einnahmeausfälle von 50 Millionen Euro im Jahr zur Folge habe. Um die Kosten zu refinanzieren, habe die Durchsetzung des Prinzips „Fahren nur mit gültigem Fahrschein“ eine hohe Bedeutung.
Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen, in dem 700 Bus-, Straßenbahn- und Schienenverkehrsunternehmen organisiert sind, hat sich deswegen gegen eine Änderung des Strafrechts ausgesprochen. Auch, weil Kontrolleure immer wieder in gefährliche Situationen gerieten.
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