Nachrichten

#Freiheitskampf im Namen ihrer Schwester

Freiheitskampf im Namen ihrer Schwester

Sechs Ausrufezeichen markierten es am 10. Februar dieses Jahres auf Twitter: „Loujain is at home!!!!!!“ Gesendet hat die Nachricht Lina al-Hathloul, von ihrem Wohnort Brüssel aus, und damit gemeint war ihre Schwester Loujain al-Hathloul in Riad. Diese hatte 1001 Tage in Haft verbracht. Wenn Lina vom ersten Wiedersehen der beiden erzählt, dann davon, wie Loujain erst einmal alle Türen und Fenster weit aufriss: „Sie hat überglücklich gezeigt, wie sie das nun eigenmächtig tun kann. Es war lustig und traurig zugleich. Anschließend aßen wir virtuell ein Eis zusammen.“

Mehr als zweieinhalb Jahre Haft liegen hinter Loujain, aber frei ist sie bis heute nicht – wenn Freiheit mehr bedeuten soll, als sich im eigenen Land bewegen zu können. Die saudische Frauenrechtlerin darf in den kommenden fünf Jahren nicht reisen; auch ihre Familie wurde mit einem Ausreiseverbot belegt. Außerdem ist es Loujain al-Hathloul für drei Jahre verboten, öffentlich zu sprechen oder ihren Aktivismus fortzuführen. „Wir betrachten ihre Freilassung wirklich nicht als Freiheit“, sagt Lina al-Hathloul. Auf dem Bildschirm erscheint zum Videoanruf eine fröhlich wirkende junge Frau. Schwarze Haare, braune Augen, Longbob, gepunktetes Oberteil. Lina al-Hathloul lacht auch im Gespräch viel, obgleich die Angelegenheit ernst ist. Die Schwester schon als frei zu betrachten wäre gefährlich für ihren Fall und für die Menschenrechtslage in Saudi-Arabien im Allgemeinen. „Also müssen wir weiter Druck machen“, sagt Lina.

Im Gegensatz zu Loujain, 32 Jahre alt, lebt Lina, 26, in Freiheit. Als Loujain verhaftet wird, studiert ihre Schwester in Brüssel im Master Wirtschafts- und Sozialrecht. Das ermöglicht die Unterstützung auf Distanz. In Brüssel fühlt sie sich sicher genug, um auszusprechen, was Loujain nicht mehr sagen darf. Lina ist die jüngste von insgesamt vier al-Hathloul-Geschwistern, und die Botschafterin für Loujains Geschichte.

Gruß aus der Ferne: Loujain (groß im Bild) und Lina al-Hathloul


Gruß aus der Ferne: Loujain (groß im Bild) und Lina al-Hathloul
:


Bild: Privat

Diese reicht zurück bis ins Jahr 2014. Damals setzt sich Loujain in Abu Dhabi ans Steuer und twittert ein Video davon, wie sie an die saudi-arabische Grenze fährt. Von dort gibt sie bekannt: „Ich hänge seit 24 Stunden an der saudischen Grenze fest. Sie wollen mir meinen Pass nicht zurückgeben und mich auch nicht durchlassen.“

Es ist das erste Mal, dass sie öffentlich mit dem in ihrem Heimatland geltenden Fahrverbot für Frauen bricht. Es ist auch das erste Mal, dass sie wegen ihres Aktivismus eingesperrt wird. Nach 73 Tagen Haft wird sie entlassen. Als Schlüsselfigur der Frauenrechtsbewegung „Women2Drive“ ist Loujain den Behörden ein Dorn im Auge, sie fordert die Abschaffung der männlichen Vormundschaft. „Sie war einfach zu laut und zu öffentlich“, sagt Lina. Im März 2018 wird Loujain al-Hathloul in Dubai von saudi-arabischen Sicherheitskräften entführt und zurück in ihr Heimatland verschleppt. Dort kommt sie für wenige Tage in Haft und wird anschließend mit einem Reiseverbot belegt. Im Mai 2018 nimmt man sie, zusammen mit zehn weiteren Aktivistinnen, abermals fest.

Die Familie erzählt, wie die damals 29-Jährige über längere Zeit in Einzelhaft muss und gefoltert wird. Von Elektroschocks, Waterboarding und sexuellem Missbrauch ist die Rede. Die Regierung in Riad bestreitet die Vorwürfe bis heute. Im August 2019 gibt es, so heißt es aus Loujains Umfeld, außerdem das Angebot der saudi-arabischen Justiz, ihre Freilassung dadurch zu erkaufen, dass sie die Folter via Videoaussage dementiert. Loujain lehnt ab. Ende Oktober 2020 erreicht die Frauenrechtlerin durch einen Hungerstreik, dass sie wieder Besuch im Gefängnis empfangen darf. Nicht nur Menschenrechtlerinnen und Menschenrechtler, auch der Außenausschuss des amerikanischen Senats fordern in den Jahren ihrer Gefangenschaft die „sofortige und bedingungslose Freilassung“ von Loujain al-Hathloul. Die Staatsanwaltschaft in Saudi-Arabien dagegen fordert die Höchststrafe von zwanzig Jahren Haft.

Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, vergessen Sie nicht, ihn mit Ihren Freunden zu teilen. Folgen Sie uns auch in Google News, klicken Sie auf den Stern und wählen Sie uns aus Ihren Favoriten aus.

Wenn Sie an Foren interessiert sind, können Sie Forum.BuradaBiliyorum.Com besuchen.

Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Nachrichten kategorie besuchen.

Quelle

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Schließen

Please allow ads on our site

Please consider supporting us by disabling your ad blocker!