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#Hunde schützen – oder die Bevölkerung?

Hunde schützen – oder die Bevölkerung?

Wenn Polizisten im Einsatz sind, werden sie oft von Hunden begleitet. Neben Spürhunden, die etwa Menschen, Sprengstoff oder Drogen finden können, gibt es auch Schutzhunde. Sie werden während Razzien oder im Zuge von Demonstrationen eingesetzt und sollen helfen, Straftäter dingfest zu machen. Sondereinsatzkommandos nutzen solche Hunde, um Angreifer abzuwehren oder Verdächtige zu verfolgen. In Berlin aber waren seit Anfang des Jahres die Schutzhunde nicht mehr im Einsatz – immerhin 49 von 130 Polizeihunden in der Hauptstadt.

Der Grund dafür ist eine neue Tierschutz-Hundeverordnung, die seit Jahresbeginn in Kraft ist. Dort heißt es: „Es ist verboten, bei der Ausbildung, bei der Erziehung oder beim Training von Hunden Stachelhalsbänder oder andere für die Hunde schmerzhafte Mittel anzuwenden.“ Schutzhunde werden aber mit solchen Stachelhalsbändern ausgebildet. Sie schnüren dem Hund kurzfristig die Luft ab. Der Hund merkt sich diesen Schmerz. Wenn er später im Einsatz einen Verdächtigen beißt, um ihn festzuhalten, kann der Angriff durch das Ziehen des Halsbandes schnell beendet werden. Da die Berliner Polizei die neue Verordnung ernst nimmt, sah sie sich aber außerstande, die Schutzhunde weiter einzusetzen. Schließlich wollten sich die Hundeführer nicht strafbar machen.

Allerdings legen die Bundesländer die Verordnung unterschiedlich aus. Im für pragmatische Lösungen bekannten Brandenburg hat die Polizei den Einsatz der Schutzhunde nicht geändert. Die Verordnung gelte nicht für Diensthunde der Polizei, entschied man. Ansonsten achte man weiter das Tierschutzgesetz, nach dem man Tieren nicht ohne einen vernünftigen Grund Schmerzen zufügen dürfe. In der Ausbildung gebe es aber für die Stachelhalsbänder keine Alternative, um die Hunde zu erziehen.

Berlins neue Innensenatorin Iris Spranger hat nun entschieden, dass die Schutzhunde für die tägliche Arbeit der Polizei und „den Schutz der Bevölkerung unverzichtbar“ seien und „umgehend wieder eingesetzt“ werden. Die verschärfte Verordnung betreffe nur Ausbildung, Erziehung und Training der Hunde – der Einsatz sei deshalb möglich. Allerdings müsse geklärt werden, wie die Ausbildung in Zukunft möglich sein werde. „Als ehemalige Hundebesitzerin liegt mir das Wohl der Hunde am Herzen“, schrieb die SPD-Politikerin in einer Mitteilung. Schließlich will sie nicht als Tierquälerin dastehen. Berlin unterstützt nun eine Initiative Niedersachsens, damit es eine Ausnahmeregel für die Diensthunde gibt. Der Deutsche Tierschutzbund lehnt das ab: „Tierschutzwidrig bleibt tierschutzwidrig“, teilte er mit.

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