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#Quellensteuer: Was ist das eigentlich?

„Quellensteuer: Was ist das eigentlich?“

Wenn du deine Ersparnisse in Aktien aus dem Ausland oder ETFs mit ausländischen Aktienbestandteilen investiert hast, bist du vielleicht schon einmal über den Steuerfachbegriff „Quellensteuer“ gestolpert. Wir erklären dir, was es mit dieser Abgabe auf sich hat.

Geschäftsmann legt Münze auf einen Münzstapel neben einem Taschenrechner.
Die Quellensteuer ärgert viele Anleger, die in ausländische Aktien investiert haben.Bildquelle: Inside Creative House / ShutterStock.com

Zwar kann eine Quellensteuer unter gewissen Umständen auch auf deinen Arbeitslohn anfallen, in den meisten Fällen ist sie hierzulande aber in Zusammenhang mit Kapitalerträgen bekannt. Wenn man so will, ist die Quellensteuer also eine Kapitalertragssteuer. Du musst sie in aller Regel bezahlen, wenn du mit deinem im Ausland angelegten Ersparten einen Ertrag erzielst. Zum Beispiel also immer dann, wenn dir eine Dividende (Gewinnbeteiligung) einer ausländischen Aktie oder eines Fonds ausgezahlt wird.

Quellensteuer = Abgeltungssteuer? Nicht ganz!

Gleichzusetzen mit der hierzulande bekannten Abgeltungssteuer ist die Quellensteuer nicht. Denn es gibt einen wichtigen Unterschied. Die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent wird in der Regel dann fällig, wenn du einen Kapitalertrag bei einem deutschen Finanzinstitut erzielst. Also etwa Zinsen für dein Festgeld oder Tagesgeld bei einer deutschen Bank erhältst oder von einem deutschen Unternehmen eine Dividende in deinem Wertpapierdepot landet.

Die fällige Abgeltungssteuer führen Banken in einem solchen Fall automatisch an das Finanzamt ab. Es sei denn, es wurde ein Freistellungsauftrag (FST) gestellt. Dann sind seit dem Jahr 2023 bei Ledigen alle Erträge bis zu einem Betrag von 1.000 Euro steuerfrei. Bei Verheirateten sind es bis zu 2.000 Euro. Wurde kein Freistellungsauftrag gestellt, ist der Steuervorteil aber nicht verloren. Dann kannst du die zu viel einbehaltene Kapitalertragssteuer über die Steuererklärung zurückholen.

Bei ausländischen Erträgen wird es komplizierter

Nicht ganz so einfach läuft es, wenn du Kapitalerträge im Ausland für dich verbuchen kannst. Besitzt du beispielsweise Aktien von Apple, Microsoft, Visa oder dem Chipfertiger TSMC, wirst du zwar regelmäßig zusätzliche Einkünfte in Form von ausgezahlten Dividenden erzielen, auf deinen Abrechnungen aber auch eine einbehaltene Quellensteuer entdecken. Das kann auch ETFs und Indexfonds betreffen. Selbst dann, wenn du gegebenenfalls einen Freistellungsauftrag für dein Depot eingereicht hast.

Der Grund hinter dieser Regelung ist schnell erklärt. Die Quellensteuer wird nämlich direkt im Ursprungsland, dem sogenannten „Quellenstaat“, einbehalten. Also dort, wo die Aktiengesellschaft, an der du beteiligt bist, ihren Sitz hat. In der Spitze gilt aktuell auf Dividenden aus der Schweiz ein Quellensteuersatz in Höhe von 35 Prozent. Bei schwedischen und belgischen Aktien sind es ebenso wie bei amerikanischen Aktien 30 Prozent. Kassierst du also beispielsweise für das Halten von US-Aktien eine Dividende in Höhe von 100 Euro, werden dir nur 70 Euro ausgezahlt.

Doppelbesteuerung wegen Quellensteuer möglich

Das allein ist aber noch nicht alles. Denn zusätzlich zur Quellensteuer musst du hierzulande in der Regel auch noch die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent bezahlen. Eine doppelte Besteuerung deiner Kapitalerträge im Ausland ist also möglich, wenn du die oben genannten Freibeträge von 1.000 respektive 2.000 Euro überschreitest oder ganz auf die Einreichung eines FST verzichtest. Hinzu kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag, der auf Kapitalerträge anders als auf den Arbeitslohn noch nicht abgeschafft wurde. Und wenn du noch nicht aus der Kirche ausgetreten bist, musst du je nach Bundesland auch noch 8 oder 9 Prozent Kirchensteuer auf deine Kapitalerträge bezahlen.

  • Kirchenaustritt im Internet: Es ist kompliziert

Zum Teil kannst du aber von einem Doppelbesteuerungsabkommen profitieren, das Deutschland mit anderen Staaten geschlossen hat. Dann werden nur maximal 15 Prozent Quellensteuer auf die Rendite fällig und von deiner Depotbank automatisch abgezogen. Das ist zum Beispiel auch bei US-Aktien der Fall, sodass dir in aller Regel als Privatanleger bei einer angenommenen Dividendenzahlung in Höhe von 100 Euro nicht nur 70 Euro bleiben, sondern 85 Euro. Tipp: Einige Länder wie Großbritannien, Estland, Malta oder Luxemburg verzichten aber auch ganz auf die Erhebung einer Quellensteuer.

Zum Teil kannst du dir übrigens auch im Ausland die von dir gezahlten Quellensteuern zurückholen. Das kostet aber oft hohe Bankgebühren, dauert nicht selten sehr lange und ist zudem mit so viel Aufwand verbunden, dass es sich kaum lohnt. Die Stiftung Warentest hat ausgerechnet, dass es sich in der Regel erst ab einem mittleren dreistelligen Erstattungsanspruch auszahlt, die zusätzliche Arbeit in Angriff zu nehmen.

Bildquellen

  • ING ausgekontert: Diese Bank zahlt noch höhere Tagesgeld-Zinsen: Dilok Klaisataporn / ShutterStock.com
  • Quellensteuer: Was ist das eigentlich?: Inside Creative House / ShutterStock.com

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