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# FTX-Influencer werden auf 1 Mrd. US-Dollar Schadensersatz verklagt

“ FTX-Influencer werden auf 1 Mrd. US-Dollar Schadensersatz verklagt „

Ein Kläger namens Edwin Garrison hat eine Sammelklage gegen alle „FTX Influencer“ eingereicht und fordert im Zuge dessen, 1 Mrd. US-Dollar Schadensersatz, weil diese „das Krypto-Betrugsprojekt FTX beworben haben“. Die Klage wurde am 15. März in Florida eingegeben.

Kevin Paffrath, Graham Stephan, Andrei Jikh, Jaspreet Singh, Brian Jung, Jeremy Lefebvre, Tom Nash, Ben Armstrong, Erika Kullberg und die Creators Agency LLC treten in der Sammelklage als Nebenkläger auf. Die Beklagten sind acht YouTuber, die Agentur, die für die Bewerbung von FTX zuständig war, sowie deren Gründer. Dahingehend heißt es in der Klage:

„Obwohl die FTX die Kläger fürstlich dafür bezahlt hat, dass diese ihre Marke bewerben und ihre Follower zu Investitionen anregen, haben die Beklagten weder die Art noch den Umfang ihrer Werbedeals und der Bezahlung offengelegt, und sind auch nicht ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen.“

Die Klageschrift bezeichnet die Beklagten als „Influencer“, die sich selbst als „Durchschnittsbürger präsentieren, die authentische und wertvolle Tipps mit ihren Followern teilen“.

Vertreten werden die Kläger durch die Kanzlei Moskowitz Law Firm, wobei die sieben Kläger aus verschiedenen Ländern stammen und allesamt „unregistrierte Wertpapier von der FTX in Form des YBA [Zinsertragskontos]“ erworben haben. Die Klage argumentiert in diesem Zusammenhang, dass den Kläger Verluste durch den Kauf dieser „unregistrierten Wertpapiere“ entstanden sind und dass die Beklagten diese zu ihrem eigenen finanziellen Vorteil und dem der FTX beworben haben. Die Sammelklage soll Gültigkeit für „Tausende oder vielleicht sogar Millionen von Nutzern auf der ganzen Welt haben, denen die YBAs von FTX verkauft wurden“.

Insgesamt fordern die Kläger deshalb einen Schadensersatz in Höhe von „mehr als 1.000.000.000 US-Dollar“.

Weiter argumentiert die Klageseite, dass die amerikanische Börsenaufsicht SEC 2017 gewarnt hat, dass Zinsertragskonten als Wertpapiere eingestuft werden könnten, und dass Personen, die diese bewerben sich damit der Werbung für unregistrierten Wertpapierhandel schuldig machen könnten. Dass dies in der Praxis bereits so ist, hätten die SEC und andere Behörden durch ihre bisherigen Regulierungsmaßnahmen inzwischen etabliert.

Zudem habe die Börsenaufsicht bisher einen „konstanten Umgang mit Kryptowährungen“ gefahren, wobei die Kläger auch auf aktuelle Verfahren der SEC gegen die Kryptobranche verweisen, die ihre Argumentation untermauern.

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