# FTX und Genesis erzielen vorläufige Einigung im Insolvenzverfahren
Am 27. Juli teilten die Anwälte beider Unternehmen dem Konkursrichter Sean Lane in einem entsprechenden Schreiben mit, dass sie sich auf einen Vergleich geeinigt hätten.
Es handelt sich jedoch erst mal nur um eine vorläufige Vereinbarung, die keine genauen Einzelheiten über den Vergleich enthält.
Beide Unternehmen sind insolvent und haben unter gerichtlicher Aufsicht versucht, Geld für ihre Gläubiger einzutreiben.
Mit dem Vergleich würden die Ansprüche von FTX gegenüber den Genesis-Schuldnern und umgekehrt abgegolten. Außerdem würden anhängige Anträge im Zusammenhang mit diesen Forderungen zurückgezogen. Beide Parteien beabsichtigen, den Vergleich umgehend zu dokumentieren und die gerichtliche Genehmigung zu beantragen. Dahingehend heißt es:
„Die Parteien haben eine grundsätzliche Einigung über einen Vergleich erzielt, der unter anderem die Ansprüche der FTX-Schuldner gegen die Schuldner in den zugehörigen Genesis-Insolvenzverfahren und die Ansprüche der Genesis-Schuldner gegen die FTX-Schuldner in den FTX-Insolvenzverfahren regeln würde.“
Um ausreichend Zeit für die Ausarbeitung der Bedingungen zu gewinnen, beantragten beide Seiten, dass das Gericht die anstehenden Fristen für laufende Anträge verschiebt.

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