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#Für Bayerns Hernández wird die Luft dünner

Für Bayerns Hernández wird die Luft dünner

Dem Abwehrspieler des FC Bayern München Lucas Hernández droht eine Freiheitsstrafe von einem halben Jahr. Der Franzose muss am nächsten Dienstag in der spanischen Hauptstadt vor dem Strafgericht 32 erscheinen und mitteilen, in welchem Gefängnis er seine Strafe verbüßen will. Er hat dann zehn Tage Zeit, um die Haft anzutreten, wie die spanische Sportzeitung AS berichtete. Sollte Hernández den Termin nicht wahrnehmen, wird er nach Angaben eines Justizsprechers zur Fahndung ausgeschrieben. Am Mittwoch steht für den FC Bayern in Lissabon das Champions-League-Spiel gegen Benfica bevor.

Es geht um einen Vorfall im Februar 2017. Die damalige Freundin des heute 25-jährigen Fußballprofis musste nach einem handgreiflichen Streit auf offener Straße vor seiner Haustüre ärztlich behandelt werden. Beide wurden zu gemeinnütziger Arbeit und zu einer sechs Monate dauernden Kontakt- und Annäherungssperre verurteilt. Wenige Monate später versöhnte sich jedoch das Paar, heiratete und fuhr gemeinsam in die Flitterwochen; inzwischen haben sie ein gemeinsames Kind. Doch aus der Sicht der spanischen Justiz verstieß Lucas Hernández damals gegen das weiterhin geltende Verbot; es bleibt in Spanien auch bei einer Versöhnung in Kraft, um zu verhindern, dass Druck auf Betroffene ausgeübt wird.

Der Bayern-Spieler muss bis zum 19. Oktober in Madrid sein und innerhalb von zehn Tagen eine Haftstrafe von sechs Monaten antreten.


Der Bayern-Spieler muss bis zum 19. Oktober in Madrid sein und innerhalb von zehn Tagen eine Haftstrafe von sechs Monaten antreten.
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Bild: Sven Simon

Das hatte zur Folge, dass Hernández nach seiner Rückkehr von der gemeinsamen Reise auf dem Madrider Ba­rajas-Flughafen für kurze Zeit festgenommen wurde. Da die Verfügung seiner ehemaligen Partnerin nicht offiziell zugestellt worden war, blieb sie auf freiem Fuß. Im Dezember 2019 verurteilte dann ein Madrider Gericht Hernández, der zum Zeitpunkt des Streits noch bei Atlético Madrid spielte, zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Da er vorbestraft ist, kann jetzt die Haftstrafe nicht in eine Bewährungsstrafe umgewandelt werden.

Die Anwälte des Fußballspielers, für dessen Transfer Bayern München vor zwei Jahren 80 Millionen Euro zahlte, hatten laut Presseberichten zunächst beantragt, den Vollzug der Freiheitsstrafe auszusetzen. Danach legten sie demnach vor der nächsten höheren Instanz, der Audiencia Provincial in Madrid, Berufung ein, was jedoch längere Zeit in Anspruch nehmen könnte. Auf Anfrage teilte ein Sprecher des FC Bayern der F.A.Z. mit, dass der Verein den Fall nicht kommentieren werde.

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