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#Gegen die Abfallflut

Gegen die Abfallflut

Auch wenn es schnell gehen musste, ein Cappuccino zum Mitnehmen ging doch immer. Kaum zehn Minuten später landete der Plastikbecher, in dem man ihn so schön durch die Straßen tragen konnte, samt dem kleinen Löffel im Mülleimer – und wurde einer von 25 Millionen eilig geleerten Kaffeebechern, die in Frankfurt jährlich anfielen. Die Sätze stehen absichtlich in der Vergangenheitsform, denn seit Anfang Juli sind Einwegprodukte aus Kunststoff verboten. Damit, so könnte man meinen, ist auch Schluss mit dem schlechten Gewissen, das den einen oder anderen beim Kaffeegenuss geplagt haben mag. Allerdings sind die Alternativen auch nicht ohne Haken.

Die neue Einwegkunststoff-Verbotsverordnung richtet sich gegen folgende Produkte, sofern sie aus Kunststoff bestehen: Trinkhalme, Wattestäbchen, Rührstäbchen für den Kaffee, Luftballonstäbe, Besteck, Becher, Teller und Lebensmittelbehältnisse, zudem gegen Getränkebecher und Schalen aus Styropor. Andere Einwegprodukte wie Tampons und Binden, Feuchttücher und Zigarettenfilter bleiben mangels sinnvoller Alternativen erlaubt, müssen aber mit einem rot-blauen Piktogramm gekennzeichnet werden, auf dem „Produkt enthält Kunststoff“ steht.

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